FERN UND EWIG LEUCHTET FRIEDEN
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Anzahl anderer Kameraden, die in dieser Zeit fortgesetzt mit dem Angeklagten in Berührung kamen, Äußerungen mit einer derartigen Zielsetzung übereinstimmend verneinen. Der Angeklagte ist mit der dienstlichen Leistung der Belastungszeugen, die ihm damals unterstanden, in keiner Weise zufrieden gewesen. Er mußte ihnen Nachlässigkeit im Dienst, Mangel an Zuverlässigkeit, ja teilweise sogar Mangel an Bereitschaft, sich persönlich Gefahren auszusetzen, in wiederholten, äußerst kritischen Fällen vorwerfen und hat diese Kritik auch in dieser Zeit mehrfach gegenüber vorgesetzten Dienststellen geäußert, wie die beiden Entlastungszeugen vorhin bekundeten. Nachdem der Angeklagte unter ehrenvollen Formen zu einem anderen Truppenteil versetzt worden ist und sich die Belastungszeugen in der üblichen kameradschaftlichen Weise von ihm verabschiedet haben, ohne ihm ein Wort über seine angeblich defaitistische Tätigkeit oder ihre Absichten zu sagen, wird er vierzehn Tage später unter der Anklage der Zersetzung der Wehrkraft auf Grund einer gemeinsamen Anzeige der drei Hauptbelastungszeugen verhaftet. Für jeden, der diese Dinge unvoreingenommen prüft, ist ohne weiteres klar, daß es sich bei dieser Denunziation um einen perfiden Racheakt handelt, bei dem die Hauptbelastungszeugen ihren früheren Vorgesetzten hereinreiten wollen, nachdem er ihnen nicht mehr schaden kann.
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Betrachtet man sich die Persönlichkeiten der Belastungszeugen unter diesem Gesichtspunkt, so ergeben sich eine
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