FERN UND EWIG LEUCHTET FRIEDEN

-

Anzahl anderer Kameraden, die in dieser Zeit fortgesetzt mit dem Angeklagten in Berührung kamen, Äußerungen mit einer derartigen Zielsetzung übereinstimmend ver­neinen. Der Angeklagte ist mit der dienstlichen Lei­stung der Belastungszeugen, die ihm damals unterstan­den, in keiner Weise zufrieden gewesen. Er mußte ihnen Nachlässigkeit im Dienst, Mangel an Zuverlässigkeit, ja teilweise sogar Mangel an Bereitschaft, sich persönlich Gefahren auszusetzen, in wiederholten, äußerst kriti­schen Fällen vorwerfen und hat diese Kritik auch in dieser Zeit mehrfach gegenüber vorgesetzten Dienststel­len geäußert, wie die beiden Entlastungszeugen vorhin bekundeten. Nachdem der Angeklagte unter ehrenvollen Formen zu einem anderen Truppenteil versetzt worden ist und sich die Belastungszeugen in der üblichen kame­radschaftlichen Weise von ihm verabschiedet haben, ohne ihm ein Wort über seine angeblich defaitistische Tätig­keit oder ihre Absichten zu sagen, wird er vierzehn Tage später unter der Anklage der Zersetzung der Wehrkraft auf Grund einer gemeinsamen Anzeige der drei Haupt­belastungszeugen verhaftet. Für jeden, der diese Dinge unvoreingenommen prüft, ist ohne weiteres klar, daß es sich bei dieser Denunziation um einen perfiden Racheakt handelt, bei dem die Hauptbelastungszeugen ihren frühe­ren Vorgesetzten hereinreiten wollen, nachdem er ihnen nicht mehr schaden kann.

-

Betrachtet man sich die Persönlichkeiten der Belastungs­zeugen unter diesem Gesichtspunkt, so ergeben sich eine

g

0

S

72