st

DER PROZESS

ist, daß er mit einer solchen Gruppe überhaupt in Ver- bindung gestanden hat oder zu ihr gehörte.

Der Angeklagte hat in drei Feldzügen bewiesen, daß er sein Heimatland liebt und ohne Rücksicht auf die eigene Person seine Pflicht erfüllt hat, was ihm die ausnahms- lose Anerkennung seiner Vorgesetzten und hohe Aus- zeichnungen eingebracht hat. Der Angeklagte ist von Natur offen und rechtschaffen. Er ist stets ein zuver- lässiger, wegen seiner Offenheit beliebter Kamerad ge- wesen. Er hat auch unter den schwierigsten Verhältnis- sen während eines langen, außerordentlich gefährlichen Rückzuges, der höchsten, persönlichen Mut und zähe Ausdauer von ihm verlangte, sich voll bewährt.

Wenn wir diesen unwiderleglichen Tatsachen nun die Zeugenaussagen'gegenüberstellen, so ergibt sich dabei ein Gegensatz, der zunächst unerklärlich erscheint.- Die hier anwesenden drei Hauptbelastungszeugen behaupten, daß der Angeklagte bewußt durch seine Äußerungen die Moral und die Leistung der Truppe untergraben hat. Ich habe bereits dargetan, daß seine Abteilung während der Dauer seiner Zugehörigkeit Außerordentliches geleistet hat. Dies menschliche Problem muß zunächst einmal genau auf seine Hintergründe untersucht werden. Das Verhalten der Belastungszeugen in dieser Zeit ist außer- ordentlich aufschlußreich. Es steht fest, daß sie den Angeklagten niemals auf seine angeblich fortgesetzten defaitistischen Äußerungen aufmerksam gemacht haben; daß sie nur innerhalb der genannten Zeugengruppe mit- einander gesprochen haben wollen, während eine ganze

71