FERN UND EWIG LEUCHTET FRIEDEN
boten war, sich mit Politik zu befassen, hat sich erst während des Krieges durch die Erlasse des Führers ge- ändert, wodurch auch in der Wehrmacht eine zuneh- mende politische Betätigung im nationalsozialistischen Sinne befohlen wurde und durchgeführt werden mußte. Aber auch in seiner charakterlichen Veranlagung sind keine Anhaltspunkte gegeben, die die Aussagen der Belastungszeugen glaubwürdig machen. Der Angeklagte ist von Jugend an gewöhnt gewesen, sich ernsthaft mit den Fragen seiner Umwelt auseinanderzusetzen. Die Men- schen aus dem Osten sind schwerer, in ihren Urteilen und Lebensanschauungen weniger beweglich. Das Wesen des Angeklagten, wie wir es aus einer großen Reihe ent- lastender Zeugenaussagen und aus den Urteilen aller seiner Vorgesetzten bestätigt finden, zeigt, daß er ein rechtschaffenes Urteil und ein großes Maß von Selbst- verantwortung besitzt. Er läßt sich nicht von Außerlich- keiten blenden. Persönlichen Nutzen aus einer gewissen Einstellung, einem gewissen Eingehen auf im Kurs be- findliche Meinungen zu ziehen, ist ihm fremd; sie sich zum Zwecke persönlicher Vorteile anzueignen, entspricht nicht seinem Charakter. Es ist ein Zug seines Selbstbe- wußtseins, wenn er über viele Dinge offen spricht, über die zu sprechen unvorsichtig, vielleicht sogar gefährlich ist. Aus diesen Charakterzügen heraus ist seine persön- liche Einstellung zu dem, was man ihm zum Vorwurf macht, zu erklären. Es wäre falsch, den Angeklagten als Mitglied einer defaitistischen oder Sabotagegruppe zu kennzeichnen, weil in keiner Weise der Beweis erbracht
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