FERN UND EWIG LEUCHTET FRIEDEN

werk hätte bleiben sollen, der größenwahnsinnig und verrückt geworden sei. Hier wird bewußt an dem Ehr­begriff des nationalsozialistischen Staats gerüttelt. Hier wird Gift in das gläubige Herz des Volkes geträufelt. Hat der Nationalsozialismus dafür das deutsche Volk geeinigt, damit politisch derartig unerfahrene und unreife Besser­wisser diese Einigkeit wieder unterhöhlen? Nein, meine Herren Richter, einmal hat die Geduld des Staates ein Ende, und nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung staatsfeindlicher Tätigkeit haben wir auch die Mittel in der Hand, um staatsfeindliche Um­triebe endgültig ausmerzen zu können. Hier ist es gelun­gen, einen Angehörigen dieser staatsfeindlichen Gruppen zu entlarven, welche durch ihre defaitistischen Äußerun­gen das Vertrauen der Truppe zur Führung untergraben. Der Angeklagte hat sich offen geweigert, seine Truppe weltanschaulich zu schulen und als politischer Führer vor seinen Soldaten aufzutreten. Er verdreht den unbe­dingten Kampfes- und Siegeswillen unseres unseres hohen Führers ins Sinnlose, indem er behauptet, der Führer würde mit dem letzten Bataillon auch in Potsdam noch kämpfen und selbst dieses opfern.

Es ist bewiesen, daß der Angeklagte durch das Abhören feindlicher Sender und durch russische Flugblätter der Freiheitsarmee sich so hat beeinflussen lassen, daß er die Maßnahmen der militärischen Führung in Gegenwart seiner Kameraden in schärfster Weise kritisiert hat. Zu­sammenfassend muß er als ein Vertreter der inneren Feindgruppe bezeichnet werden. Dieser Mensch ist unver­

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