FERN UND EWIG LEUCHTET FRIEDEN

Alkohol einmal der Zorn gepackt, und er hatte in Gegen­wart anderer auf das sinnlose Hundeleben und die Füh­rung, die Schuld daran war, geschimpft. Aus persönlicher Rachsucht angezeigt, war er bereits zum Tode verurteilt. als ich mit ihm bekannt wurde. Jetzt lebt er in banger Erwartung, ob das Urteil bestätigt, oder ob er begnadigt werden wird. Er leidet sehr schwer unter seiner Ver­anlagung, die ihn nicht zu innerer Klarheit mit seinem Schicksal kommen läßt. Den Weg zu Gott findet er nicht. Nachts hatte er oft furchtbare Anfälle. Ich fuhr aus dem Schlaf, weil er schrie und tobte, in seiner Verzweiflung mit dem Inhalt der Zelle um sich schmiß, auf und ab trat und stampfte. Ich habe lebhaftes Mitgefühl mit ihm, aber ich weiß nicht, wie ich ihm helfen soll.

Fast keiner dieser kurzen Tage vor der Hauptverhand­lung meines Prozesses vergeht, ohne daß ich aufs schwerste seelisch in Mitleidenschaft gezogen werde. Noch steht nicht fest, ob mein Anwalt rechtzeitig ein­treffen wird. Der Pfarrer hat auf meine Veranlassung nochmals telegrafiert, aber bei der dauernden Unsicher­heit durch die Partisanen ist es völlig ungewiß, ob das Telegramm ankommt und ob die Zugverbindung für ihn ausreichen wird. Je weiter die Zeit fortschreitet, desto bohrender werden die Zweifel. Wird es gelingen, die Entlastungszeugen heran zu bekommen? Und wird es gelingen, daß diese so überzeugend zu meinen Gunsten aussagen, daß meine Freisprechung erfolgen kann? Oder war das Urteil schon vorher bestimmt, bevor die Ver­handlung überhaupt begonnen hatte?

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