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Schon während der Großaktion wurde die arische Bevölkerung durch Plakatanschläge darauf hingewiesen, daß das Betreten des ehemaligen jüdischen Wohnbezirkes strengstens verboten ist, und daß jeder, der ohne einen gültigen Ausweis im ehemaligen jüdischen Wohnbezirk angetroffen, erschossen wird. Gleichzeitig wurde mit diesen Plakatanschlägen die arische Bevölkerung nochmals darüber belehrt, daß jeder, der einem Juden wissentlich Unterschlupf gewährt, insbesondere den Juden außerhalb des jüdischen Wohnbezirkes unterbringt, beköstigt oder verbirgt, mit dem Tode bestraft wird.
Der polnischen Polizei wurde genehmigt, jedem polnischen Polizisten im Falle der Festnahme eines Juden im arischen Teil der Stadt Warschau ein Drittel des Barvermögens des betreffenden Juden auszuhändigen. Diese Maßnahme hat bereits Er
folge aufgewiesen.
Die polnische Bevölkerung hat die gegen die Juden durchgeführten, Maßnahmen im großen und ganzen begrüßt. Gegen Ende der Großaktion richtete der Gouverneur einen besonderen Aufruf, der dem Unterzeichneten vor Bekanntgabe zur Genehmigung vorgelegt wurde, an die polnische Bevölkerung, mit welchem diese unter Hinweis auf die in letzter Zeit erfolgten Mordanschläge in dem Gebiet der Stadt Warschau und auf die Massengräber in Katyn über die Gründe zur Vernichtung des ehemaligen jüdischen Wohnbezirkes aufgeklärt
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