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Die letzten Tage des Warschauer Gettos / Zivia Lubetkin
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Schon während der Großaktion wurde die arische Bevölkerung durch Plakatanschläge darauf hinge­wiesen, daß das Betreten des ehemaligen jüdischen Wohnbezirkes strengstens verboten ist, und daß jeder, der ohne einen gültigen Ausweis im ehe­maligen jüdischen Wohnbezirk angetroffen, er­schossen wird. Gleichzeitig wurde mit diesen Plakatanschlägen die arische Bevölkerung noch­mals darüber belehrt, daß jeder, der einem Juden wissentlich Unterschlupf gewährt, insbesondere den Juden außerhalb des jüdischen Wohnbezirkes unter­bringt, beköstigt oder verbirgt, mit dem Tode be­straft wird.

Der polnischen Polizei wurde genehmigt, jedem polnischen Polizisten im Falle der Festnahme eines Juden im arischen Teil der Stadt Warschau ein Drittel des Barvermögens des betreffenden Juden auszuhändigen. Diese Maßnahme hat bereits Er­

folge aufgewiesen.

Die polnische Bevölkerung hat die gegen die Juden durchgeführten, Maßnahmen im großen und ganzen begrüßt. Gegen Ende der Großaktion rich­tete der Gouverneur einen besonderen Aufruf, der dem Unterzeichneten vor Bekanntgabe zur Ge­nehmigung vorgelegt wurde, an die polnische Be­völkerung, mit welchem diese unter Hinweis auf die in letzter Zeit erfolgten Mordanschläge in dem Gebiet der Stadt Warschau und auf die Massen­gräber in Katyn über die Gründe zur Vernichtung des ehemaligen jüdischen Wohnbezirkes aufgeklärt

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