daß bei dem geringen Umfang der vorhandenen Glaubenssubstanz, das Schwergewicht auf die einfachsten Glaubenslehren zu legen sei.

Es sind daher nacheinander, an der Hand des Katechismus, die Zehn Gebote und das Vaterunser eingehend besprochen worden.

Auch hier war die Beteiligung, wenn auch weniger zahlreich, sehr lebhaft, und es entspannen sich manchmal weit ausholende Gespräche, zum Beispiel über die Bedeutung der Zehn Gebote als der Verkündung des Wortes Gottes in bezug auf uralte Kulturnormen, als Grundlage der christlichen Lebensordnung, und über die Bedeutung des Fünften Ge­botes in bezug auf die Auffassung der Relativität des Lebenswertes.

Die nach den Umständen schwierigste Aufgabe, die Besprechung des Glaubensbekenntnisses, blieb vorbehalten; zu ihr kam es nicht mehr in­folge der Befreiung.

3. Gemeindeabende

Von vornherein machte sich der Wunsch nach einem engeren, verkehrs­mäßigen Zusammenschluß der Gemeindeglieder geltend, der so weit ging, daß man sogar eine Zusammenlegung der Christen in gemeinsamen Wohnräumen erhoffte. Auch die Gerüchte, daß die SS. das anordnen wolle, verstummten nicht.

Natürlich konnte dieser Frage gar nicht nähergetreten werden und konnten keine Schritte zur Verwirklichung dieses Wunsches unternommen werden. Es wäre eine unmögliche Zumutung für die Verwaltung gewesen. Denn von der Hitlerschen Ideologie aus waren die Theresienstädter in der politischen Scheinexistenz, die sie, angesichts des planmäßigen Wech­sels durch ständigen Abtransport zur Vernichtung in der ,, geschenkten" Stadt führten, eine rassenmäßige Einheit, auf der eben die Gewährung dieser Scheinexistenz beruhte. Eine verwaltungsmäßige Sonderbehand­lung der Christen wäre daher abgesehen von der zunehmenden Feind­schaft und Bekämpfung des Christentums durch den Nationalsozialismus gegenüber diesem Grundgedanken geradezu paradox gewesen.

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Man mußte dankbar und zufrieden sein, nicht nur daß die jüdische Verwaltung, sondern auch mehr oder minder stillschweigend- die SS. die Ausübung des christlichen Gottesdienstes duldete; darüber hinaus durfte kein Schritt getan werden, der nicht nur die Verwaltung in Ver­legenheit gebracht hätte, sondern bei jener Grundeinstellung die Gefahr in sich barg, daß die SS. womöglich konsequenter Weise zu Eingriffen schritt.

Eine ganz andere Frage war es, wenn es einzelnen Gemeindegliedern gelang, zusammen zu wohnen und sich zu isolieren, wenn etwa eine ver­hältnismäßig große Anzahl von Christen, insbesondere Gatten von Misch­ehen, zum selben Transport gehörten und infolgedessen zusammen woh­nen durften.

In der Form der Gemeindeabende war immerhin die Möglichkeit eines Zusammenseins gegeben. Allerdings waren die uns zur Verfügung

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