rigkeiten fallengelaſſen werden; jedoch wurde der Vorſitzende beauftragt, mit den Jungen ſtändige Fühlung zu halten.-
Zweitens wurde, die Frage geſtellt, ob die Plattform vom 1. Mai 1944 die Grundlage der Arbeit bilden könne. Nach einer mehrere Sitzungen ausfül= lenden Diskuiſſonen wurde die Frage mit der Maßgabe bejaht, eine Ausarbeitung der wichtigſten Gedanken im einzelnen vorzunehmen. Daraus entwickelte ſich
folgender Arbeitsplan: 1. allgemeine Grundlagen, 2." Aufbau einer neuen- Verwaltung, 3. die Beamtenfrage, 4. die Frage der Miliz, 5. wirtſchaftliche und
ſoziale Fragen, 6. die Frage der öffenflichen Meinung, insbeſondere der Preſſe, 7. die Erziehungsfrage. Später kam noch die nationale Frage hinzu. Das Komitee hat alle Fragen mit Ausnahme von 4. bearbeitet und die ſchrift= lichen Formulierungen feſtgelegt. Alle Beſchlüſſe des Volksfront=-Komitees ſind einſtimmig gefaßt worden.-
3. Grundlagen unſerer Politik.
Schon am 18. Auguſt 1944 konnte der Entwurf über die allgemeinen Grundlagen unſerer Politik angenommen werden. Er enthielt folgenden Ge= dankengang:;
Die antinaziſtiſche Politik kann nicht das Werk einzelner Organiſationen, ſondern nur das Ergebnis einer antinaziſtiſchen Bewegung der breiten werk= tätigen Maſſen in Stadt und Land ſein. Deshalb kommt es darauf an, dieſe Bewegung auf konkrete politiſche Ziele zu lenken. Das Mittel dazu müſſen die aus allen antifaſchiſtiſchen Gruppen zu bildenden Volksfront-Komitees ſein. Sie ſind im ganzen Reiche auf allen Stufen ſeiner politiſchen Gliederung zu bilden und in einem deutſchen Volkskongreß zuſammenfaſſen. Er hat Regie= rung und Volksvertretung einzuſetzen.
Das politiſche Recht der naziſtiſchen Diktatur iſt zu beſeitigen. Welche Vorſchriften des öffentlichen Rechts, insbeſondere der Weimarer Verfaſſung vom 11. Auguſt 1919 noch in Kraft bleiben, iſt Tat-= und Rechtsfrage, die nach dem Satz von der normativen Kraft des Faktiſchen zu entſcheiden wäre.
Pie Vernichtung der Diktatur hat nach drei Seiten hin zu erfolgen: a) der NSDAP , b) des Staates, c) der Geſellſchaft. Es iſt dafür ein genau punk= tiertes Geſetzgebungsprogramm aufgeſtellt worden, das hier im einzelnen nicht intereſſieren dürfte. Allgemein ſei geſagt, daß es in der Ourchführung dieſes Programms nicht auf formelle Zugehörigkeiten, ſondern allein auf die praktiſche Betätigung unter der Diktatur ankommt. Weiter, daß nicht formelle Auflöſungen, Entlaſſungen uſw. ausgeſprochen werden dürfen, ſondern eine materielle Vernichtung erſtrebt wird, ſchließlich, daß dem negativen Ver=
nichtungsprozeß ein poſitiver Aufbauprozeß neuer Kräfte entgegengeſetzt:
werden muß.
Die Ausdehnung dieſes Verfahrens auf nicht naziſtiſche faſchiſtiſche Or= ganiſationen und Beſtrebungen wurde beſonders feſtgelegt, ebenſo die Be= ſtrafung der Kriegsverbrecher. A
Die Grundſäge einer Entſchädigung der Opfer des Terrors wurden auf= geſtellt. z
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