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Blocks aufgestellt wurde.( Siehe Beginn des Kapitels: ,, Es gibt einen Weg..") In Wahrheit sind Ordnung und Sauberkeit bei der Entscheidung über die Ent­lassung eines Häftlings nie ausschlaggebend ge­wesen. Daß die Entlausungsfragen eine Fülle von Strafen im Gefolge hatten, ist selbstverständlich. Verboten war es auch, quer über den Appellplatz zu gehen; schwer bestraft wurde es, wenn jemand ver­gaẞ, beim Passieren eines SS.- Mannes die Mütze ab­zunehmen oder etwa auf dem Stuhl sitzenzubleiben, wenn unbemerkt ein SS.- Mann den Block betrat. Diese verbotenen Dinge, mit denen der Tagesablauf hundertfältig gespickt war, schufen eine Atmosphäre von Angst und Argwohn, eine zitternde Unsicherheit, eine qualvolle Ungewißheit und ein ständiges böses Gewissen, denn es gab keinen einzigen Häftling im ganzen Lager, der nicht jeden Tag irgend etwas Ver­botenes getan hätte. Dazu kam, daß er täglich sehen mußte, wie die Prominenten und SS.- Männer unge­straft Gewalttat übten, mordeten oder stahlen. Wie sollte unter solchen Verhältnissen der einzelne sich einen sittlichen Standpunkt bewahren, wie sollte in einer solchen Lebenslage die wichtigste Grundlage aller Moral sich erhalten lassen: die Selbstachtung? War doch das tägliche Bild immer das gleiche: hier wälzte sich ein armer, schwacher, zerlumpter Mensch in der Pfütze, und über ihm schwang ein anderer Mensch unbarmherzig den Knüppel, indes die Sonne Gottes unnahbar und mit furchtbarer Gleichgültig­keit auf Gerechte und Ungerechte herniederschien.

Die Zahl der Strafen, die das menschliche Gehirn ausdenken kann, ist unendlich. Die geschichtlichen Erfahrungen, die die Menschheit aus früheren Jahr­hunderten auf dem Gebiet des Strafvollzugs ge­

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