macht hat, sind ebenfalls unübersehbar. Lediglich die sogenannte Menschlichkeit, die uns mit Schule und Bildung anerzogen war, hatte den Kreis der möglichen Strafen relativ eng gezogen. Dem Na­tionalsozialismus war es vorbehalten, diesen Kreis zu sprengen und alle möglichen, als unmenschlich abgetanen Strafen wieder einzuführen. Außer den offiziellen, von ihnen verwandten Strafen sind aber noch eine ganze Anzahl von Strafmaßnahmen in Anwendung gelangt, die er nur duldete oder begün­stigte, ohne sie offiziell zu erlauben.

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Die offiziell in den Konzentrationslägern einge­führten Strafen waren folgende: Arrest( Bunker), Dunkelhaft, in Ketten legen, Kostentzug( Brotent­zug), an den Pfahl hängen( Pfählen), Prügel( über einen Bock geschnallt), Redeverbot, Sitzverbot, Schreibverbot, Spießrutenlaufen, Sport"( Straf­exerzieren, Flachrennen), Strafkompanie in ver­schiedenen Formen, vollständige Isolierung, Iso­lierung während der Arbeit, Feierabendarbeit, Schwerstarbeit in Steinbrüchen oder im Schlamm), Erhängen( öffentlich oder geheim, Einzeln- oder Sammelerhängen), Erschießen( öffentlich oder ge­heim), Post- und Paketentzug, Benzinspritze( d. h. Töten im Lazarett) und Vergasen; schließlich die alt­bewährte, mittelalterliche Zwangsjacke. Dies waren die offiziellen Strafen.

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Neben diesen offiziellen Strafen, von denen ich die größte Anzahl aus eigenen Erfahrungen kenne, gab es noch solche Strafen, die mit Unterstützung der SS. von den Häftlingen in ihrer sogenannten Selbstverwaltung selbst gehandhabt wurden. An erster Stelle standen hier natürlich die Prügel, lenn was liegt näher, als daß der Mächtigere den Schwä­

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7 Meier: So war