nd vielleicht in die SS.- Verwal war eben keine Art Verdienst
ng war nun auf daß schließlich
te vorkommen otdieb folgende cohlen. Du gehst ast mit deinem gesühnt, damit andiger Kerl und sgezogen. Nie imen." In dieser adnis, daß eine daß man durch männliche Zähig
Wohlorganisierter Diebstahl und Mord waren also in Wirklichkeit nicht verboten. Verboten war dagegen alles, was irgendwie für den allgemeinen Häftling angenehm oder gemütlich war. Einige Beispiele: Es war verboten, kleine Gegenstände, etwa ein Taschenmesser, eine Zeitung, ein Buch, einen Putzlappen in der Tasche mit sich zu tragen. Es war verboten, solche Gegenstände zur Arbeit mitzunehmen; es war verboten, diese im Spind zu lassen; es war verboten, überhaupt diese Dinge zu besitzen Bei einer Überschreitung des Verbots ertappt zu werden, konnte in der Folge den Tod bedeuten. Ein anderes Beispiel: Angeblich sollte der Häftling alle vier Wochen an seine Angehörigen schreiben. Es kamen sogar Fälle vor, wo die Angehörigen bei der Kommandantur anfragten und dem Häftling der Befehl gegeben wurde, zu schreiben; aber da ein Block-' ältester für 250 Häftlinge nur 50 Briefe ausgehändigt bekam, konnte es vorkommen, daß ein Häftling monatelang dazu keine Gelegenheit hatte. Deshalb setzte ein schwunghafter Handel mit Briefpapier ein, und in der Tat war es nur durch Begünstigung möglich, in den Besitz von Briefen und Umschlägen zu gelangen. Schon die Erwerbung eines Briefes war verboten; verboten war es, den Brief länger als eine Seite zu gestalten( 30 Zeilen); verboten, ein Wort zu unterstreichen; verboten, etwas über den Gesundheitszustand oder über das Lager zu schreiben; verboten, längere Zeit nicht zu schreiben, und verboten, etwa den Brief durch einen Zivilarbeiter, der im Lager verkehrte, gelegentlich besorgen zu lassen ( Strafe: ein Jahr Strafkompanie). Es war auch verboten, den Brief im Spind zu lassen, und verboten, die Briefe der Angehörigen aufzuheben. Ein anderes.
n, welche Dinge verboten waren außer wohlorga poweit diese mit L herrschenden aren. Der ange te morden- und Commandostellen ckälteste konnte oder offen den anderen Häftlin ssen Vorwandes dere Wertgegen ußte, in Massen daß einer der bestraft wurde
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