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Sieger in Fesseln : Christuszeugnisse aus Lagern und Gefängnissen / herausgegeben von Konrad Hofmann, Reinhold Schneider, Erik Wolf
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einer etwaigen Befolgung der Ausweisung meine Pfarrgemeinde als öffent­lich- rechtliche Pfarrstelle überhaupt nicht mehr ordnungsmäßig besetzt werde, nachdem schon viele kleine Pfarrstellen eingespart worden sind. Meine sechs Kinder sehen in Dickenschied ihre Heimat, wie ich selber auch, der ich auch geborener Hunsrücker bin. Zum Zeichen der Verbunden­heit mit der Gemeinde habe ich mir in Dickenschied einen eigenen Garten erworben.

Durch die lange Schutzhaft im Gefängnis unter Gefängnisordnung mit ver­schärften Bedingungen ist meine Ehre als deutscher Staatsbürger, als Mensch, als Christ, als evangelischer Pfarrer, als früherer Offizier und Kriegsteilnehmer, der 31/2 Jahre an der Front war, genügend geschändet. Eine weitere Verfolgung meiner Person und weitere Bedrängung der Ge­meinden, die an ihrem rechtmäßigen Pfarrer festzuhalten gewillt sind, würde von allen gut und rechtlich gesinnten Leuten der Gemeinden, würde vor allem von allen ernsthaften Christen der Gemeinden nicht verstanden werden und zu großer Vertrauenseinbuße in die Gerechtigkeit der derzei­tigen Staatsführung Ursache geben. Das Geschrei der ganz wenigen Geg­ner des bekenntniskirchlichen Lebens in der Gemeinde, die sich als offen­bare, Zerstörer kirchlichen Lebens überhaupt, zum Teil seit langem, er­wiesen haben und das Prebyterium zur Abwehr mit der gebotenen und im Bekenntnis verankerten kirchlichen Zucht nötigten, ist dagegen nicht auf­zuwiegen.

Endlich will ich auch noch auf ein Letztes hinweisen, indem ich hoffe, daß die Stimme der Christlichen Gemeinde noch das Ohr der Obrigkeit findet: Meine beiden Gemeinden haben mich durch ihre ordentlich bestellten Pres­byterien ausdrücklich schriftlich aufgefordert, zurückzukehren und mein Amt weiter zu versehen. Damit lehne ich die Ausweisung nicht mehr nur aus meinem eigenen in Gott gebundenen Gewissen heraus ab, sondern meine Presbyterien und Gemeinden nehmen die schwere Last und Verant­wortung des Ungehorsams gegen ein obrigkeitliches Gebot aus Gehorsam gegen den Herrn der Kirche, der doch zugleich der Herr der Obrigkeit ist, auch auf sich.

Ich befehle hiermit meine Sache dem Gerichte Gottes, dem Obrigkeit und Kirche für das ihnen beiden von Ihm verliehene Amt Rechenschaft schul­den, der jener das weltliche Schwert zur Strafe der Bösen und zum Schutze der Frommen, dieser aber das geistliche Schwert seines heiligen und ewi­gen Wortes gegeben hat, bis daß Gottes Reich in ewiger und vollkommener Gerechtigkeit kommt, da unser Herr und Heiland Jesus Christus selber Priester und König zugleich sein wird. Bis dahin halten wir es damit: ,, Gebet dem Kaiser, was des Kaisers, und Gott, was Gottes ist."

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