auf, was mir auch im Gestapo -Gefängnis von hoher Stelle bestätigt worden war. Nur der zweite Grund mit der erwähnten Veränderung meiner Aus- sage wurde protokolliert.
Sodann wurde ich mit dem Auto über die Grenze gebracht. Gemäß der von mir gemachten Erklärung nahm ich mir das Recht, sofort in meine Gemeinden zurückzukehren. Am folgenden Tage prediste ich in meinen beiden Gemeinden wieder das Evangelium von Jesus Christus , daß er sei der Herr, und daß wir vom Bekenntnis zu ihm nicht weichen dürfen.
Der von mir nun genommene längere Urlaub, den ich wegen der langen Schutzhaft und wegen meines noch nicht ausgeheilten Beines auch brau- chen konnte, ändert nichts an meiner grundsätzlich getroffenen Entschei- dung in dem von mir bezeugten und zu bezeugenden Ungehorsam gegen ein unrechtes Gebot der Menschen. Ohne Rechtsgrund greift die Auswei- sung erheblich in das Leben der Kirche und Gemeinde hinein. Sie reißt Pfarrer und Gemeinde auseinander, die vor Gott feierlich zueinandef ge- wiesen sind. Auch für diese Zueinanderweisung gilt das Wort der Hei- ligen Schrift:„Was Gottzusammengefügthat, das sollder Menschnichtscheiden“, ebenso wie für den heiligen christlichen Ehestand. Gemeinden und Pfarrer sind hier darum gehalten, dem unrech- ten Verlangen und Gebot obrigkeitlicher Personen zu widerstehen, zumal ein solcher ohne Rechtsgrund gemachter Eingriff in Freiheit und Selb- ständigkeit des kirchlichen Lebens den feierlichen Versicherungen der höch- sten obrigkeitlichen Personen des Deutschen Reiches widerspricht.
Die gemachten Strafandrohungen von Geldstrafen oder Haft und neuer Schutzhaft können mich nicht schrecken. Gott kann mich wohl davon er- retten, wenn er will, durch Einsicht obrigkeitlicher Stellen oder auf sonst eine Weise. Mögen die Strafen auch angewandt werden, so weiß ich doch, daß Gott Gericht und Gerechtigkeit schaffen wird allen, die Unrecht lei- den, und daß er auch richten wird zwischen meiner Obrigkeit und mir an seinem Gerichtstage über den schuldigen Gehorsam nach Gottes. Wort, Rö- mer 13, 1, welches Wort man mir bei meiner Ausweisung vorgehalten hat, und über den gebotenen Ungehorsam nach Gottes Wort, Apostelgeschichte 5,29:„Man muß Gott mehr’gehorchen denn den Men- schen“, auf welches Wort ich mich auch bei Ablehnung meiner Aus- weisung berufen habe.
Ich darf nun auf einige Punkte hinweisen, die zwar meine getroffene Ent- scheidung nicht maßgeblich begründen, die aber schon von äußerem In- teresse der Kirche und aus Gesichtspunkten staatspolitischer Klugheit be- achtenswert erscheinen. Meine Gemeinden sind bereits seit 20, März, also ein halb Jahr, ohne geregelte Seelsorge; die christliche Unterweisung der Jugend liegt vollkommen brach. Es besteht ferner die Gefahr, daß: bei
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