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geholt und zum hundertsten Male bewundert. Und dann werden die alten Geschichten wieder lebendig und einer tröstet den andern.
Und dann kommt eines Tages auch für dich ein Brief, und du weißt, du hast ihr unrecht getan.
Und die düsteren Tage sind vorüber. .*
Ein neuer Erlaß verbietet das Fressen von Kartoffel- schalen. Das Stehlen roher Steckrüben wird mit Strafe belegt. Gleichzeitig wird ein jeder. der sein Pensum nicht leistet, auf verkürzte Ration gesetzt.
Vier Wochen nach dieser Verfügung zeigen sich die Auswirkungen: im Betrieb V— Geschoßkorbflechterei— erreichen 85 Prozent der Belegschaft ihr Pensum‘ nicht mehr. Wie war das möglich?
Essenausgeber und Vorarbeiter sind Kriminelle. Der Vorarbeiter hat im Einvernehmen mit dem Unternehmer eine Verschlechterung des Pensums erreicht. Dadurch erhalten 85 Prozent, die nunmehr ihr Tagessoll nicht mehr erreichen, weniger Essen. Das übrige Essen wird unter die 15 Prozent„Fleißigen” verteilt. Die Fleißigen: das
"sind der Essenausgeber, der Vorarbeiter und derjenige
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Korbflechter, der einen Tribut entrichtet.
Ich spreche mit dem Arbeitsinspektor. Ich vermute, daß der Beamte erfahren genug ist, meine Argumente für Tichtig zu befinden. Das ist mir bis jetzt öfters gelungen. Aber diesmal zuckt er die Achseln: er will nichts tun. Es ist mir bekannt, daß der Unternehmer mit ihm persön- lich befreundet ist. So wird alles beim alten bleiben!
Nun mache ich folgenden Vorschlag: Wer in der Korb- flechterei sein Pensum nicht erreicht, möge bei mir Tüten kleben. Ich verpflichte mich, daß der Mann in meinem Betrieb vom ersten Tage an sein volles Pensum leistet, also auch volle Ration erhält. Bei mir gibt es bis zum letzten Tage so gut wie keinen Unterpensisten, also auch keine Kostabzüge. Ich verfüge über einen Fonds von
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