belastendes Material gegen verschiedene Strafvollzugs­beamte enthalten.

Es handelt sich um:

1. ein Gutachten des Anstaltsoberlehrers von Wolfenbüttel vom Januar 1937

2. das Protokoll einer schweren Mißhandlung, begangen durch den Ersten Hauptwachtmeister Hentrich in Hameln vom 1. Oktober 1940

3. ein Abgangsgutachten des Anstaltsoberlehrers Oster­mayer aus Hameln vom September 1944. Mein Antrag an die Leitung des Zuchthauses Hameln auf Ueberlassung von beglaubigten Abschriften wurde ab­schlägig beschieden mit der Begründung, daß der General­staatsanwalt in Celle dies nicht für erforderlich hält. Es wurde mir mitgeteilt, daß entsprechende Anträge durch einschlägige Amtsstellen einzureichen wären. Ein der KZ- Betreuungsstelle Konstanz an das Zuchthaus Hameln gerichtetes diesbezügliches Schreiben blieb un­beachtet.

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Nach dem Urteil, welches von höheren deutschen Justiz­beamten über meinen Richter, den Senatspräsidenten Dr. Hermsen, gefällt wurde, habe ich nicht das Vertrauen, daß gegen die schuldigen Strafvollzugsbeamten nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit verfahren wird. Meine Erfahrungen als Säuberungskommissar für die oberbadische Wirtschaft haben diese Ansicht in mir bestärkt.

Ich richte daher an Sie das Ersuchen, mir die entsprechen­den Schriftstücke zugänglich zu machen, damit ich persön­lich die Strafverfolgung in die Hände nehmen kann. Ab­schrift dieses Schreibens übermittle ich zur Veröffent­lichung dem ,, Neuen Hannoverschen Kurier", der ,, Frei­heit" in Düsseldorf sowie einigen anderen politischen Tageszeitungen.

Rudi Goguel .

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