seiner eigenen Schicksalsgenossen zu zeihen oder ihn auch nur dazu für fähig zu halten.
Darauf stellte Borstmann Josephi in herzbewegenden Worten vor, in welchen Verdacht er, Borstmann, geraten sei, obwohl er, der nur ein einfacher Ofensetzer sei, sein ganzes Leben lang stets seinen ehrlichen Namen bewahrt und gegen niemanden jemals Unrecht getan habe. Josephi möge doch, wenn er sich schuldig fühle, auch hier seine Schuld eingestehen, statt nun noch einem Schicksalsgenossen, der ihm nichts getan habe, seinen ehrlichen Namen zu nehmen. Darauf gab Josephi, der nun vollkommen in sich zusammenfiel, auch die Kameradschaftsdiebstähe zu unser aller Entsetzen einschränkungslos zu. Auf Borstmanns Vorhalt, daß Josephi es wochenlang mit angesehen habe, wie er, sein unschuldiger Kamerad, von anderen Schicksalsgenossen beargwöhnt und verdächtigt wurde, erwiderte Josephi nichts. Borstmann geriet in einen entsetzlichen Zorn und schlug Josephi mit den Worten, daß er wirklich nicht mehr anders könne, ins Gesicht. Die Reaktion Josephis hierauf war so niederschmetternd, daß sie allein genügt hätte, uns für immer von ihm zu trennen, wenn dies nicht schon eine unwiderrufliche Tatsache gewesen wäre: Er nahm nämlich seine Brille ab und sagte zu Borstmann: ,, Schlag' mich nur! Ich habe es nicht anders verdient!" Lüders spuckte aus und ich, der ich gleich den andern wie von Ekel geschüttelt war, nahm Borstmann beim Arm, sagte zu ihm: ,, Ein Richter ist kein Henker" und wandte mit ihm dem uns verlorenen Kameraden den Rücken.
Toms verfügte über Josephi, daß er von Stunde ab Stubenarrest erhalte, das Lager außerhalb der Arbeitszeit nicht mehr zu verlassen habe und sich jedes persönlichen Verkehrs mit den anderen Lagerinsassen enthalten müsse. Josephi nahm seine Strafe an und ging ins Lager zurück. Sich aufgehängt, wie Lüders es ihm vorschlug, hat er nicht.
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Als noch zu später Nachtstunde das ganze Lager zusammengerufen wurde, um in Anwesenheit des Übeltäters die Ergebnisse der ,, Gerichtsverhandlung" und das über Josephi gefällte Urteil zu erfahren, war Grauen und Abscheu so allgemein, daß wir daraus den durch den späteren Verlauf der Dinge bestätigten Eindruck erhalten konnten, eine derartige Katastrophe, wie sie Josephi erlitten hatte, werde auch inmitten unseres Schicksals ein Einzelfall bleiben. Ich hatte alle Mühe, die Kameraden zu beruhigen, die alle fürchteten, sich nach diesem Vorfall in Duingen und besonders in den Ladengeschäften des Ortes nicht mehr sehen lassen zu können. Sie fürchteten, daß, wie so häufig, von einem schlechten Kerl unter uns auf alle geschlossen werden könnte. Diese Befürchtung hat sich nicht bestätigt. Die Duinger Bevölkerung hat ihr Verhalten gegen uns nach diesem Ereignis weder im Bösen noch im Guten fühlbar geändert. Sehr sachlich faßte unser Lagerführer Hauser, dem allerdings nur der Brotmarken- Diebstahlsversuch berichtet wurde, die Angelegenheit auf: ,, Er hat wohl Hunger gehabt", sagte der korrekte Kleinbahnbeamte überraschender Weise, womit der Fall für ihn erledigt war. Der Kameradschaftsdiebstahl und der Verlauf der ,, Gerichtsverhandlung", also dasjenige, was Josephi erst moralisch vernichtete, ist entgegen dem
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