6. Rehn ist schuldig, als Leiter der Abteilung für Arbeitseinsatz des Lagers Sachsenhausen das Regime der übermäßigen Zwangsarbeit der Häftlinge mitorganisiert und sie dadurch bis zur äußersten physischen Erschöpfung, zu Massenerkrankungen und zum Tode geführt zu haben. Rehn nahm an der Organisierung der Strafkompanie und an der Einweisung der Häftlinge in diese Kompanie teil, in der ein unmenschliches, bis zum Tode erschöpfendes Regime der Willkür, Verhöhnung und Miẞhandlung herrschte, welches die Häftlinge sehr rasch zu Invaliden machte und täglich 12 bis 15 Personen das Leben kostete. Nicht selten begingen die Angehörigen der Strafkompanie Selbstmord, wurden wahnsinnig oder stürzten sich auf die Wachmannschaft, um erschossen zu werden, was die SSWachmannschaft auch tat.
Rehn mißhandelte persönlich die Häftlinge, schickte sie in das» Läufer« kommando und die Erschöpften zur Vernichtung. Er beteiligte sich an der Verschleierung der tatsächlichen Zahl der zu Tode gequälten und vernichteten Häftlinge, führte zusammen mit anderen Angeklagten die Auswahl und den Abtransport der Häftlinge in andere Lager zur Vernichtung und nach Lübeck zur Versenkung ins Meer durch und erschoẞ bei der Evakuierung des Lagers Häftlinge, die in der Kolonne marschierten.
7. Fresemann ist schuldig, als Leiter der Zweigstelle des Lagers Sachsenhausen bei dem Betrieb>> Klinkerwerke<< für die Häftlinge ein Regime der übermäßigen Zwangsarbeit und der Mißhandlungen eingeführt zu haben. Der Arbeitstag und die Arbeitsnormen waren übermäßig, dabei hungerten die Häftlinge. Ein solches Regime machte die Häftlinge rasch zu Invaliden, Gruppen bis zu 25 Mann schieden täglich aus und wurden darauf vernichtet. Fresemann erschoẞ einen gefangenen amerikanischen Flieger, der bei den» Klinkerwerken« notgelandet war. Um die Spuren der Verbrechen zu tilgen, versenkte er drei Barken mit Menschenasche, die nach der Verbrennung der Häftlinge im Krematorium zurückgeblieben war.
Als Begleiter einer der zur Ertränkung im Meer bestimm
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