Häftlinge organisiert zu haben, an denen er unmittelbar teilnahm.

Höhn erschoẞ persönlich über 300 inhaftierte Sowjet­bürger. Anfang 1944 wurden unter der Leitung von Höhn 6 inhaftierte sowjetische und polnische Bürger erschos­sen, im Sommer 1944 erschoß Höhn 8 Häftlinge, die später im Krematorium verbrannt wurden. Fast bei allen Hinrichtungen von Häftlingen durch den Strang nahm Höhn als Leiter teil. Er befaßte sich auch mit der Vergif­tung von Häftlingen durch Giftgase, durch ihn persönlich wurden über 50 Häftlinge vergiftet und 40 Häftlinge ge­henkt.

Im Jahre 1944 führte Höhn die Vergiftung von 17 Fran­zosen, Tschechen und Angehörigen anderer Nationalitäten, die durch die Berliner Gestapo in das Lager eingeliefert worden waren, in der Gaskammer durch. Im Mai 1944 organisierte Höhn die Erschießung von 27 deutschen Anti­faschisten und führte sie persönlich durch.

Im Jahre 1945 leitete Höhn die Erschießung von 5 kriegs­gefangenen englischen Seeleuten, 20 Luxemburgern, einer Gruppe von polnischen Häftlingen und Angehörigen anderer Nationalitäten.

Im Februar 1945 leitete Höhn die Auslese von Häft­lingen für die Vernichtung und führte persönlich eine Gruppe von Unmenschen an, die 5000 Häftlinge ermorde­ten, von denen 142 durch Höhn persönlich erschossen wurden. Er leitete auch die Auswahl von 16000 Häftlingen und schickte sie in andere Todeslager zur Vernichtung und beteiligte sich ferner an der Inmarschsetzung von 45000 Häftlingen nach Lübeck zu ihrer Versenkung ins Meer sowie an der Erschießung von 120 Häftlingen dieser Gruppe, die wegen körperlicher Erschöpfung unterwegs zurückblieben.

Höhn nahm an den verbrecherischen, zum Tode führen­den Versuchen an Häftlingen teil.

3. Körner ist schuldig, als dritter Führer des Konzen­trationslagers Sachsenhausen in der Zeit von Oktober 1944 bis April 1945 Massenmorde und Mißhandlungen der Häft­

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