Auf seinen Befehl hin wurden im Jahre 1942 vier sowje­tische Kriegsgefangene in Anwesenheit einiger Tausende von Häftlingen gehenkt. Im Jahre 1945 wurde ebenfalls auf seinen Befehl ein ukrainischer Häftling am Lagertor gehenkt. Kaindl legte Himmler persönlich einen Befehl zur öffentlichen Hinrichtung von 20 Häftlingen durch den Strang zur Bestätigung vor.

Im Jahre 1944 befahl Kaindl dem Angeklagten Höhn, 27 inhaftierte deutsche Antifaschisten zu erschießen.

Kaindl führte im Lager Sachsenhausen und in seinen Zweigstellen das unmenschliche Regime der übermäßigen Zwangsarbeit, des Hungers und der Mißhandlungen, das von dem gesamten Lagerpersonal angewandt wurde, ein. Infolge dieses Regimes kamen viele Tausende von Häft­lingen um.

Auf Kaindls Anordnung wurden seit 1942 bis 1945 über 26000 Häftlinge aus dem Lager Sachsenhausen ausgesucht und zur Vernichtung in andere Todeslager eingewiesen.

Anfang Februar 1945 organisierte Kaindl die Massen­vernichtung der Häftlinge im Lager Sachsenhausen. Auf seinen Befehl hin wurden im Februar und März 1945 mehr als 5000 Häftlinge verschiedener Nationalitäten durch ver­schiedene Mittel und Methoden getötet, über 16000 Häft­linge wurden zur Vernichtung in die Konzentrationslager Bergen- Belsen , Mauthausen und andere geschickt. Im April 1945 schickte Kaindl im Zusammenhang mit dem Heranrücken der sowjetischen Truppen 45000 Häftlinge nach Lübeck , um sie auf Schiffe zu verladen und ins Meer zu versenken. Kaindl gab den Befehl, die unterwegs Zurückbleibenden zu erschießen.

Die SS - Männer übersäten den Weg dieser Kolonne mit Tausenden von Leichen der Häftlinge. Die Sowjetarmee verhinderte aber die völlige Durchführung dieses verbreche­rischen Planes und rettete Zehntausenden dem Tode ge­weihter Häftlinge des Faschismus das Leben.

2. Höhn ist schuldig, in der Zeit vom Herbst 1943 bis April 1945 als zweiter Führer des Konzentrationslagers Sachsenhausen die Massenmorde und Mißhandlungen der

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