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kammer zur Aufstapelung von Leichen und zur Entfernung künstlicher Zähne sowie einem besonderen Raum mit vier Krematoriumsöfen, die zu einer gleichzeitigen Verbrennung von je 6 bis 7 Leichen eingerichtet waren.

Durch unmenschliche Bedingungen, Hunger und Miẞ­handlungen starben im Lager Sachsenhausen über 20000 Häftlinge.

Nach der Vernichtung der Häftlinge wurden ihnen Metall- und Porzellanzähne, Kronen und Prothesen her­ausgerissen.

Durch das schnelle Vorrücken der sowjetischen Armee wurden etwa 45 000 Häftlinge verschiedener Nationalitäten des Lagers Sachsenhausen gerettet, die durch eine An­ordnung von Himmler und Goebbels zur Vernichtung ver­urteilt waren.

Das Militärtribunal stellte die Schuld eines jeden der Angeklagten wie folgt fest:

1. Kaindl ist schuldig, als Kommandant des Lagers Sachsenhausen in der Zeit von August 1942 bis April 1945 Massenmorde an Häftlingen durch Erschießen, Hängen, Vergiften durch Giftgase in den Gaswagen, Einspritzung von Gift und anderen Methoden organisiert zu haben.

Nach Kaindls eigenem Eingeständnis vor dem Gericht wurden während seiner Führung im Lager Sachsenhausen über 42000 Häftlinge getötet und das Lager Sachsenhausen in ein Todeslager verwandelt.

Auf Kaindls Initiative und Anordnung hin wurde im Herbst 1943 eine Gaskammer im Lager für die Massen­vernichtung von Häftlingen durch Giftgas und durch Blau­säuredämpfe» Zyklon A« errichtet.

Im Herbst 1942 gab Kaindl Dr. Witmann den Befehl, an zwei sowjetischen Kriegsgefangenen die Wirkung eines neuen Handgranatentyps auszuprobieren. In Anwesenheit von Kaindl wurde diese Granate in ein Zimmer geworfen, wo sich diese Kriegsgefangenen befanden.

Allein auf Befehl der Gestapo tötete Kaindl über 5000 Häftlinge, die aus Berlin in dem Lager Sachsenhausen eintrafen.

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