wegen Verbrechen, die in den Punkten b, c und d des Paragraphen 1 des Artikels II des Gesetzes Nr. 10 des Kon­trollrates für Deutschland vom 20. Dezember 1945 über die Bestrafung von Personen, die der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit schuldig sind, aufgeführt werden;

14. den Leiter der Schuhprüfstelle, Brennscheidt, Ernst, geb. 1917 in Sensburg( Ostpreußen ), Deutscher, mit Hochschulbildung;

15. den Henker des Lagers, Sakowski, Paul, geb. 1920 in Breslau , Deutscher ;

16. den Arbeiter des Lagerkrematoriums, Zander, Karl, geb. 1887 in Brandenburg , Deutscher ,

wegen Verbrechen, die in den Punkten b und.c des Para­graphen 1 des Artikels II des Gesetzes Nr. 10 des Kontroll­rates für Deutschland vom 20. Dezember 1945 über die Be­strafung von Personen, die der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit schuldig sind, aufgeführt werden.

Nachdem es das in der Sache gesammelte Material der Voruntersuchung, die Zeugenaussagen, die Dokumente und die Schlußfolgerungen der Sachverständigen studiert und geprüft, die Sachbeweise in Augenschein genommen sowie die Reden des staatlichen Anklägers und der Verteidigung, die Erklärungen und die Schlußworte der Angeklagten an­gehört hatte, verkündet das Militärtribunal:

Nachdem sie die Macht ergriffen hatte, arbeitete die faschistische Hitlerregierung Deutschlands einen Plan für die physische Massenvernichtung aller antifaschistischen Elemente der Gegner des Hitlerregimes- aus.

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Um diesen verbrecherischen Plan zu verwirklichen, orga­nisierten die Hitleristen an vielen Stellen Deutschlands die Konzentrationslager, vorwiegend SS- Lager, mit einem un­erträglichen Regime der über die menschlichen Kräfte hin­ausgehenden Zwangsarbeit, des Hungers, der Mißhand­lungen und der Folter, das zu einem Massensterben der Häftlinge führte.

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Nachdem sie einen Eroberungskrieg entfesselt hatten,