zu sprechen. Schubert schreit, wenn es sich um eine ernste, sachliche Tatsachenanalyse handelt, er schreit von der Anklagebank aus, und man fragt sich unwillkürlich, wie mag er sich denn seinerzeit im Lager Sachsenhausen auf­geführt haben. Man kann wohl Worte, Aussagen und sogar sein Benehmen ändern, aber den Charakter zu ändern ist sehr schwer, und für Schubert ist seine Art des Benehmens, des Redens oder vielmehr des Schreiens charakteristisch. In diesem Geschrei hört man jetzt unwillkürlich den Wider­ball der wilden Befehle und zynischen Verhöhnungen.

Und noch eine Frage: Müßte man nicht Schubert den Vorrang in der Grausamkeit und Unmenschlichkeit geben? Nicht ohne Grund wurden doch gerade ihm besondere Spitznamen verliehen, von denen der Zeuge Wunderlich während der Verhandlung am 29. Oktober 1947 aussagte. Dasselbe bestätigte dann auch der Zeuge Pastor Grüber am 29. Oktober 1947.

Ich spreche darüber unwillkürlich, weil mich die Frage beschäftigt, ob sich hinter seinem Benehmen und seinen Worten nicht das Bestreben verbirgt, einen Teil seiner Verantwortung jetzt auf die anderen abzuwälzen, um dadurch sich selber reinzuwaschen, seine eigenen Ver­brechen abzuschwächen, für die er jetzt die Verantwortung vor Gericht tragen muß.

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Diese ernste Frage die Frage der individuellen Be­urteilung eines jeden Angeklagten und des Strafmaẞes müssen Sie, Genossen Richter, in Ihrem gerechten Urteil entscheiden.

Ich will hoffen, daß Sie womöglich größere Milde gegen­über meinen Mandanten Eccarius, Fresemann, Ficker und Hempel walten lassen.