Prozesses, die durch die Verteidigung schon eingehend behandelt worden sind und auch von mir in dem gegebenen Verfahren vertreten werden, nicht zu wiederholen.
Es ist schwer, außerordentlich schwer, von der Seite der Verteidigung Erklärungen zu diesem Prozeß zu geben, der schon 11 Gerichtssitzungen andauert. Es ist deshalb schwer, weil die Verteidigung während des ganzen Verlaufs der Gerichtsverhandlung psychologisch fühlte und verstand, daß die Tatsachen in dem gegebenen Verfahren völlig unbarmherzig sind. Es sind ihrer so viele, daß sie erdrückend wirken, und zwar erdrückend nicht allein durch ihre Fülle, sondern auch durch ihre Außergewöhnlichkeit. Es ist doch so, daß wir jeden der 16 Angeklagten hernehmen und sehen können, daß um ihn herum in größerem oder kleinerem Maße Menschenleiden aufgehäuft sind und Menschenblut vergossen worden ist.
Und es ist für die Verteidigung außerordentlich schwer, angesichts des wirklich unbestreitbaren Tatsachenmaterials Beweise zu finden, mit denen man den Militärgerichtshof überzeugen könnte, mildernde Umstände bei der Beurteilung aller hier behandelten Begebenheiten zu berücksichtigen.
Wir wissen, daß manchmal die Erinnerung an schweres Unglück und Elend durch die Zeit abgeschwächt wird, aber bei dem gegenwärtigen Prozeß trifft das nicht zu. Vielmehr scheint es mir, daß die große Erregung, die sich eines jeden von uns bemächtigte, als wir den Dokumentarfilm über das Lager Sachsenhausen sahen, als wir die Anklageschrift lasen und die Aussagen von lebenden Personen- Angeklagten wie Zeugen- vernahmen, noch immer genau so groß ist wie damals, als die ersten Seiten des gegenwärtigen Verfahrens geschrieben und die ersten Aufnahmen dieses Films gemacht wurden. Sie wird auch morgen noch anhalten, wenn Menschen die Seiten unserer Geschichte durchblättern werden. Und wenn wir uns jetzt der abschließenden Etappe der Gerichtsverhandlungen über das gegebene Verfahren nähern, so erinnere ich mich unwillkürlich an folgendes: Auf einer der ersten Seiten einer heutigen deutschen Zeit
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