schreckliche, abscheuliche Amt eines Henkers. Man lehrte ihn sogar erst die Technik dieses Amtes.

Als ihm bei der Strangulierung des ersten Opfers die Hände zitterten, kam Ettlinger, einer der» Führer«, ange­laufen und half ihm fürsorglich. Bei Hinrichtungen war die Lagerführung anwesend. Anwesend war ein Arzt, der mit der Autorität eines Mannes der Wissenschaft diese Gesetz­losigkeit, diese Schande, dieses Verbrechen deckte. Die un­zähligen Beispiele unglaublicher Brutalität und Grausam­keit konnten ihn nur in der Meinung festigen, daß er zwar gesunken, daß er Henker geworden sei, aber trotzdem nicht schlechter, sondern vielleicht besser sei als die ihn Um­gebenden. Bei der Voruntersuchung und während der Ge­richtsverhandlung hat er erzählt, wie ein gewisser Kolb einem Hingerichteten den Kopf abhacken ließ und wie ein Kannibale diesen mitnahm, um daraus ein Zierstück für seinen Schreibtisch herstellen zu lassen. Hätte Sakowski fliehen können? Es scheint, daß er einige Bewegungsfreiheit gewann. Es scheint, daß er unter Lebensgefahr aus dieser wahren Hölle, in der er inhaftiert war, hätte entkommen können. Gewiß, jedoch auf eine diesbezügliche Frage des Mitglieds des Militärtribunals erklärte er( und es wird kaum jemand daran zweifeln, daß er die Wahrheit, die pure Wahrheit sprach), daß man dann mit seiner Familie ab­gerechnet hätte...

So wurde er Henker des Todeslagers Sachsenhausen, und hier haben Sie ihn, diesen Henker! Alles andere versteht sich ohne Worte.

Ich bitte Sie, zu konstatieren, daß er an der sogenannten » Russenaktion« nicht als Henker in direktem Sinne des Wortes beteiligt war. Wie aus der Anklageformel selbst und auch aus der Verhandlung hervorgeht, nahm er nur an der Verbrennung der Leichen teil, nicht aber an der Organi­sierung und an der Durchführung des Mordes. Er war ge­ständig und hat, davon konnten Sie sich in dem vorgeführ­ten Film überzeugen, die Justizorgane bei den ersten Schritten des Verfahrens in die schrecklichen Geheimnisse des Lagers Sachsenhausen eingeweiht.

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