Ich bitte Sie, seine Schuld richtig einzuschätzen, indem Sie seine äußerst untergeordnete und von der Lagerführung abhängige Stellung in Betracht ziehen. Ich bitte Sie, sich nicht von Abscheu leiten zu lassen, sondern alle Umstände zu erwägen, die ihn veranlaßten, die Henkerrolle zu über­nehmen, und ihn bei der Bewertung der Taten aller auf der Anklagebank Sitzenden richtig einzustufen.

Noch und nochmals erinnere ich Sie daran, daß unter den Umständen des allgemeinen Henkertums der Lagerführung die in der vorgelegten Anklage in bezug auf Sakowski ge­brauchte Bezeichnung eines» Henkers« für die gegebene Ver­handlung jeglichen unterscheidenden und spezifischen In­halt verloren hat.

Im Grunde genommen kann das von mir über Sakowski Gesagte ebenso auf den Fall des alten Zander angewandt werden. Auf jeden Fall vieles davon. Heizer von Beruf, geriet er im Alter von 53 Jahren wegen eines Wäschedieb­stahls ins faschistische Gefängnis. Schließlich blieb er im Lager Sachsenhausen stecken. Er überschritt die Schwelle des Lagers als ein wegen Diebstahls Vorbestrafter. Im Lager erhielt er eine neue Qualifikation und verließ es um auf die Anklagebank zu wandern schon als Henkersgehilfe und Heizer der grauenvollen, den Himmel verpestenden Verbrennungsöfen.

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Er nahm an den Morden nicht unmittelbar teil. Er wurde mit der Beseitigung der Leichen und deren Verbrennung be­auftragt. Dieses ist auch in der Anklageformel- Seite 27- angeführt, daß die» Leichen unter Mitwirkung der An­geklagten Zander und Sakowski in den Öfen des Krema­toriums verbrannt wurden«. Er verbrannte auf seiner » Pfanne<«<, wie man im Lager den beweglichen Rahmen für die Leichen nannte, die Verhungerten, die Erschossenen, die Erdrosselten und Vergifteten. Ihm war das alles ganz einerlei.» Wenn man unter Wölfen lebt, muß man mit den Wölfen heulen.<<

Die erschütternden Ausmaße der Menschenabschlachtung haben bei ihm jeglichen Begriff von Gut und Böse, von Gesetz, Moral und Sühne, jeden Sinn für die Maße der

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