ist 1914 geboren. Schon 1931 wurde er als Sechzehnjähriger in die Hitler- Jugend aufgenommen.

Ab 1934 diente er in verschiedenen militärischen Organi­sationen und seit Ende 1937 in der SS - Truppe. Im März 1939 wurde Körner nach Oranienburg versetzt, wo er Ausbilder an Nachrichtenkursen war. 1943 bekam er eine Ernennung zu einer Panzereinheit der Division>> Toten­ kopf und wurde bald darauf an die Front geschickt, wo er im August 1943 verwundet und nach Deutschland zurück­geschickt wurde.

Nach seiner Genesung und Entlassung aus dem Laza­rett trat Körner in Metz in eine SS- Nachrichtenschule als Funklehrer ein. Im August 1944 wurde Körner zu einer Ein­heit abkommandiert, um sich als Kompanieführer die nö­tigen Kenntnisse zu erwerben. Im Oktober 1944 wurde Körner durch einen Befehl zuerst zum Chef der Wach­kompanie und dann zum dritten Lagerführer des Konzen­trationslagers Sachsenhausen ernannt, welchen Posten er bis zum 15.4. 1945, das heißt also nur 62 Monate lang, inne­hatte. Auf Arbeit ins Lager Sachsenhausen ist der Ange­klagte Körner zufällig im Zuge eines allgemeinen Befehls geraten, der die Beschäftigung von Militärpersonen nach ihrer Verwundung vorsah.

Auf die Frage des Staatsanwalts während der Gerichts­verhandlung bestätigte der ehemalige Kommandant des KZ, Kaindl, daß in Anbetracht der Tatsache, daß Himmler nicht nur Reichsführer der SS, sondern auch Oberbefehls­haber des Ersatzheeres war, 1944 infolge des großen Man­gels an Menschenmaterial auf Befehl Himmlers in die Kon­zentrationslager Offiziere und Soldaten auf Arbeit ge­schickt wurden, die von ihren an der Front erhaltenen Ver­wundungen genesen waren, unabhängig von ihrem Wunsche. Gleichzeitig damit bestätigte der Angeklagte, daß Körner zuerst zum Chef der Wachkompanie ernannt wurde und daß mit Körners Versetzung auf den Posten des dritten Lagerführers keinerlei Beförderung oder irgendein anderer Vorteil für ihn verbunden war.

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Auf die Frage des Staatsanwalts gestand der zweite Lager­

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