Angeklagten Körner, Baumkötter, Sorge und Schubert Soldaten waren, die in der Regel die ihnen inkriminierten verbrecherischen Handlungen auf Befehl ihrer direkten Vorgesetzten ausführten.
Es ist verständlich, daß ohne Disziplin eine Armee oder militärische Organisation nicht bestehen kann, jedoch verwandelte sich in der Hitlerarmee und insbesondere in den Spezialverbänden der SS die Disziplin in einen physischen Automatismus. Der Gehorsam einem Befehl gegenüber galt als unbestreitbares Gesetz. Die Nichtbefolgung eines Befehls oder seine Nichteinhaltung wurde rücksichtslos geahndet.
Während der Gerichtsverhandlung sagte der Angeklagte Hempel aus, daß er persönlich an der Strangulierung eines SS- Führers teilnahm, welcher gegen die Disziplin verstoßen
hatte.
Dem Militärtribunal ist natürlich bekannt, daß die Akten dieses Verfahrens auch andere entsprechende Beweise dessen aufzeigen, daß jegliche Abweichung von der widerspruchslosen Ausführung der Befehle der Vorgesetzten bei den SS - Truppen rücksichtslose, grausamste Bestrafung zur Folge hatte.
Man kann natürlich behaupten, daß, wenn die Rede von Disziplin ist, ohne die keine militärische Organisation bestehen kann, damit die militärische Disziplin, der militärische Befehl gemeint ist, wenn der Soldat auf dem Schlachtfelde kämpft, wenn der Soldat gegen Soldaten kämpft, und daß ein Befehl, Menschen zu foltern, sie einer qualvollen Vernichtung in Gaskammern und Gaswagen auszusetzen, eben kein militärischer Befehl sei, sondern Anstiftung zu einem Verbrechen.
Es ist jedoch augenscheinlich, daß es mit Todesgefahr verbunden war, unter den Bedingungen der hitlerischen Kriegsmaschine und insbesondere in den SS - Verbänden den Inhalt eines erhaltenen Befehls anzutasten, da solche verbrecherischen Befehle nicht von irgendeinem Vorgesetzten stammten, gegen dessen Handlungsweise man hätte Berufung einlegen können, sondern von der Führung des staat
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