Gerichtsverhandlung, als schuldig in allen Punkten der Anklageformel bekannt.
Das von meinen Mandanten abgelegte vollständige und, ich glaube, offenherzige Geständnis wird von einer riesigen Anzahl von Dokumenten und Beweisstücken, die der Sache beigelegt sind, sowie durch die Folgerung einer autoritativen gerichtsmedizinischen Sachverständigenkommission bestätigt. Bestätigt wird es ebenso durch die Zeugenaussagen, welche bei der Voruntersuchung, so auch während der Gerichtsverhandlung, gemacht wurden, es entspricht allen Umständen der gegebenen Verhandlung.
Im Licht der angeführten Tatsachen und Umstände, die materiell- rechtlichen wie auch prozessuellen Charakter tragen, ist die Rolle des Verteidigers der Angeklagten Körner, Baumkötter, Sorge und Schubert in diesem Prozeß nicht leicht und nicht einfach, jedoch muß der Verteidiger seine Pflicht mit aller Sorgfalt, die vom Interesse der Gerechtigkeit diktiert ist, erfüllen.
Es ist selbstverständlich, daß ich nicht vorhabe, die wahrhaftig schweren Verbrechen zu verteidigen, von denen der Staatsanwalt in seiner Rede sprach; ich verteidige nur lebendige Menschen, welche infolge einer ganzen Reihe für sie verhängnisvoller Ursachen und Gründe an den verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf diese oder jene Weise teilnahmen.
Schwer ist die Schuld meiner Mandanten vor dem Gesetz, ebenso wie vor dem Verstand und dem Gewissen derjenigen Völker, an deren Söhnen und Töchtern sie ihre Verbrechen ausübten. Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Momenten und Umständen, welche ihre Schuld erklären und mildern und die im Namen der Gerechtigkeit von dem Militärtribunal bei der Urteilsfällung in Betracht gezogen werden müssen.
Der Staatsanwalt, welcher mit zahlreichen Tatsachen und Dokumenten operierte, sprach in seiner Rede über jene schweren Verbrechen, die von den in diesem Verfahren Angeklagten verübt wurden, insbesondere von Körner, Baumkötter, Sorge und Schubert. Jedoch hat der Staatsanwalt, meiner Meinung nach, sich zuwenig mit der Frage
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