Kaindl, Höhn und andere Mitangeklagte unterworfen hatte, sondern auch die höheren Offiziere und Generale des faschistischen Deutschlands , und daß die Repressalien, die von diesem Regime gegen diejenigen angewandt wurden, die ihren Protest gegen die bestehende Ordnung zum Ausdruck zu bringen versuchten, alle in ewiger Angst leben ließen.
Man darf auch die ständige Überwachung im Lande selbst- das Spitzelsystem- nicht vergessen, das alle zwang, sich den Verfügungen der Führung bedingungslos zu unterwerfen. Und nicht nur das: sondern auch danach zu streben, keinen Verdacht in bezug auf eigene Unzuverlässigkeit aufkommen zu lassen.
Wenn man sich an die Aussagen einiger Angeklagter erinnert( ich meine z. B. die Aussagen von Sorge vom 19.12.1946), darüber, daß das Regime im Lager Sachsenhausen keine Ausnahme war und eine ähnliche Ordnung auch in anderen Lagern Hitlerdeutschlands bestand, so muß man einsehen, daß die Angestellten dieser Lager, dieser Todesfabriken, selbst sich in einer spezifischen Dienstlage befanden. Wenn sie sich nicht diensteifrig genug gezeigt hätten, was sie bei der Führung hätte verdächtig erscheinen lassen können, wären sie selbst mit Leichtigkeit in die Lage der Häftlinge versetzt worden, und alles, was daraus folgt, hätten sie in Kauf nehmen müssen.
Von diesem Standpunkt aus betrachtet, wird die Antwort Kaindls auf eine ihm in der Gerichtssitzung gestellte Frage, welche Folgen für ihn das Nichterfüllen der Hauptanweisungen Himmlers gehabt hätte, nicht nur psychologisch klar, sondern läßt auch nicht daran zweifeln, daß seine Antwort der Wahrheit entspricht.
Ich glaube, Genossen Richter, ich begehe keinen Fehler, wenn ich behaupte, daß man dem Druck des Hitlerregimes auf einzelne Glieder der Staatsmaschine und einzelne Personen, die an der Spitze dieser Glieder standen und ihre speziellen Aufgaben hatten, nicht standhalten konnte.
Ich glaube, daß die erste Ursache der Schuld, und jetzt gleichzeitig auch des großen persönlichen Unglücks Kaindls
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