Die vierte Frage ist für die Entscheidung des Schicksals der in den gegebenen Verfahren Angeklagten wohl die aktuellste und geht darauf hinaus, welche Momente bei der Feststellung der Grenzen der persönlichen Verantwortung jedes der Angeklagten als mildernde Umstände berücksichtigt werden sollen.
Bei der Lösung dieser letzten Frage darf man nicht außer acht lassen, welchen Einfluß soziale Verhältnisse, Umgebung und geistige Atmosphäre des Hitlerregimes auf die Angeklagten, auf die Vorbereitung ihres Willens zum Verbrechen ausgeübt haben.
Bei der Lösung derselben Frage darf man auch nicht außer acht lassen, welchen Einfluß in bezug auf ihre psychische Entwicklung das ganze Hitlerregime ausgeübt hat.
Man darf weiter auch das Problem der Verantwortung des ganzen Hitlerregimes und seiner Bestandteile nicht mit Schweigen übergehen. Nicht weniger aktuell sind auch solche Momente wie der Grad der Offenherzigkeit und Aufrichtigkeit der Angeklagten sowie auch die Gefahr, die jeder von ihnen in der heutigen Situation darstellt.
Genossen Richter! Die geschichtlichen Wurzeln, die ideologischen und politischen Voraussetzungen des Hitlerfaschismus sowie das durch die faschistischen Häuptlinge praktisch verwirklichte Programm der Erziehung von willfährigen Vollstreckern aller ihrer Befehle sind allgemein bekannt. Deshalb werden wir jetzt nicht diese Umstände eingehend analysieren. Das ist ja auch im Rahmen und im Umfang einer Verteidigungsrede unmöglich.
Um den Gedanken der Weltherrschaft der deutschen Rasse zu verwirklichen, hatte Hitler den gesamten Staatsapparat des» Dritten Reiches « in den Dienst dieser Idee gestellt, indem er seine Maßnahmen auch in der Frage des Nachwuchses nach dem großkapitalistischen Prinzip organisierte und ausführte. Zur Verwirklichung dieser Aufgabe wurden Presse, Rundfunk, Schule, Literatur, Kunst und sogar der Sport herangezogen. Für die Bildung der öffentlichen Meinung wurde in Deutschland ein kolossaler Aufwand an Kraft und Mitteln gebraucht. Der Faschismus
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