Die Verteidigung

Die Verteidigung der Angeklagten hatten 5 namhafte Moskauer Rechtsanwälte übernommen, die von den An­geklagten, wie sie bei der öffentlichen Verhandlung selbst bekundeten, nach freiem Ermessen gewählt worden waren.

Angesichts des in diesem Prozeß zutage getretenen er­drückenden und unwiderlegbaren Beweismaterials schien jede Verteidigung von vornherein ad absurdum geführt zu sein. Die hervorragenden Plädoyers der Verteidiger gingen jedoch in aufsehenerregender Weise weit über den erwarte­ten Rahmen hinaus, indem sie sich zur Darstellung der Ver­hältnisse, in denen jeder einzelne ihrer Mandanten auf die Verbrecherbahn gestoßen wurde, tiefgründig mit der all­gemeinen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Lage Deutschlands während der Nazizeit befaßten und so eine unparteiische Beurteilung über wesentliche Momente der 12 Jahre Faschismus in Deutschland gaben.

S. K. Kasnatsche jew, der Verteidiger der Angeklagten Kaindl und Höhn, führte aus:

Genosse Vorsitzender und Genossen Mitglieder des Mili­tärtribunals!

Ich beginne meine Erklärungen, die gegebene Sache be­treffend, und halte es für notwendig, die Frage der richtigen sozialpolitischen Einschätzung dieses Prozesses und der Fest­stellung seines Platzes und seiner Rolle unter ähnlichen Prozessen, die bei uns und in anderen Ländern durchgeführt worden sind, aufzuwerfen. Im Laufe der letzten Jahre haben die Prozesse über die Greuel und Untaten der deutschen

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