Brennscheidt, Paul Sakowski und Karl Zander in den Punkten b und c des Artikels II, Ziffer 1, des Gesetzes Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland über die Bestrafung von Personen, die an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig sind, vorgesehen.
Genossen Richter, das Gesetz Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland sieht für derartige Verbrechen die Todesstrafe vor. Die Untäter, die auf der Anklagebank sitzen, haben dieses Strafmaß verdient.
Das Präsidium des Obersten Sowjets der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken hat am 26. Mai 1947 den historischen Erlaẞ über die Abschaffung der Todesstrafe in der UdSSR herausgegeben. Unter Berücksichtigung dieses historischen Aktes bitte ich den Militärgerichtshof, für alle Angeklagten für die von ihnen begangenen ungeheuerlichen Verbrechen lebenslänglichen Freiheitsentzug in Verbindung mit Zwangsarbeit zu verhängen.
Genossen Richter, auf Ihr gerechtes Urteil wartet das ganze Sowjetvolk, das durch die Schuld der Hitlerverbrecher unerhörte Opfer tragen mußte und die entscheidende Rolle bei der Zerschmetterung Hitlerdeutschlands spielte. Ihr Urteil erwarten alle ehrlichen und fortschrittlichen Menschen in der ganzen Welt. Ihr Urteil erwarten die ehemaligen Häftlinge von Sachsenhausen, die durch die siegreiche Sowjetarmee aus den blutigen Händen Kaindls und seiner Verbrecherbande gerettet wurden.
Ihr Urteil wird ebenso wie die ganze Gerichtsverhandlung gegen die faschistische Bande von Sachsenhausen die Ausrottung der Überreste des Faschismus, den Kampf mit den Provokateuren und den Hetzern zu einem neuen imperialistischen Kriegsgemetzel, den Kampf für friedliche Arbeit und für das Glück der fortschrittlich gesinnten Menschheit fördern.


