Brennscheidt, Paul Sakowski und Karl Zander in den Punkten b und c des Artikels II, Ziffer 1, des Gesetzes Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland über die Bestra­fung von Personen, die an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig sind, vorgesehen.

Genossen Richter, das Gesetz Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland sieht für derartige Verbrechen die Todesstrafe vor. Die Untäter, die auf der Anklagebank sitzen, haben dieses Strafmaß verdient.

Das Präsidium des Obersten Sowjets der Union der Sozia­listischen Sowjetrepubliken hat am 26. Mai 1947 den histo­rischen Erlaẞ über die Abschaffung der Todesstrafe in der UdSSR herausgegeben. Unter Berücksichtigung dieses histo­rischen Aktes bitte ich den Militärgerichtshof, für alle An­geklagten für die von ihnen begangenen ungeheuerlichen Verbrechen lebenslänglichen Freiheitsentzug in Verbindung mit Zwangsarbeit zu verhängen.

Genossen Richter, auf Ihr gerechtes Urteil wartet das ganze Sowjetvolk, das durch die Schuld der Hitlerverbre­cher unerhörte Opfer tragen mußte und die entscheidende Rolle bei der Zerschmetterung Hitlerdeutschlands spielte. Ihr Urteil erwarten alle ehrlichen und fortschrittlichen Men­schen in der ganzen Welt. Ihr Urteil erwarten die ehemaligen Häftlinge von Sachsenhausen, die durch die siegreiche So­wjetarmee aus den blutigen Händen Kaindls und seiner Verbrecherbande gerettet wurden.

Ihr Urteil wird ebenso wie die ganze Gerichtsverhandlung gegen die faschistische Bande von Sachsenhausen die Aus­rottung der Überreste des Faschismus, den Kampf mit den Provokateuren und den Hetzern zu einem neuen imperia­listischen Kriegsgemetzel, den Kampf für friedliche Arbeit und für das Glück der fortschrittlich gesinnten Menschheit fördern.