Auf dem Territorium des Lagers in der Nähe des Kre­matoriums wurden von Vertretern der Außerordentlichen Staatlichen Kommission zur Feststellung von Verbrechen der deutsch - faschistischen Okkupanten zwei Gruben voll Menschenknochen und Asche in einem Umfang von 27 Kubik­metern entdeckt und freigelegt.

In den Kellern von Sachsenhausen wurden bei der Durch­suchung sorgfältig aufgestapelte Kisten mit 300000 künst­lichen Metall- und Porzellanzähnen, Zahnkronen und Ge­bissen gefunden, die, nach Meinung der Sachverständigen, von vielen zehntausend Menschen stammen. Auf Grund der wissenschaftlich fundierten Schlußfolgerungen der Sach­verständigenkommission und des beigebrachten Materials der Voruntersuchung sieht die Anklage als erwiesen an, daß die Gesamtzahl der im Lager Umgekommenen, ein­schließlich der zur Vernichtung in andere Todeslager Über­führten, nicht weniger als 100000 beträgt.

Im Verlaufe der 9 Jahre, die Sachsenhausen bestand, gingen 200000 Menschen durch das Lager. So wurde also jeder zweite Häftling hinter den Mauern von Sachsen­hausen vernichtet.

Im Namen des sowjetischen Volkes, im Namen der Fami­lien der in diesem Lager gemordeten Menschen klage ich die Angeklagten Kaindl, Höhn, Körner, Eccarius, Baumkötter, Rehn, Fresemann, Brennscheidt, Sorge, Schubert, Knittler, Ficker, Hempel, Saathoff, Sakowski und Zander an, im Ver­laufe von einer Reihe von Jahren ungeheuerliche Ver­brechen begangen und nicht weniger als 100000 Menschen­leben vernichtet zu haben.

Die Ergebnisse der gerichtlichen Untersuchung in der ge­gebenen Sache geben mir als Ankläger vollen Grund zu der Erklärung, daß die Beschuldigungen, die den auf der Anklage­bank sitzenden Henkern von Sachsenhausen zur Last gelegt werden, unwiderlegbare Bestätigung gefunden haben.

Die Aussagen zahlreicher Zeugen, die vom Gericht ver­nommen wurden, die Geständnisse der Angeklagten selbst, die Sachbeweise, die Originaldokumente des Lagers, die dem Material der Voruntersuchung beigelegt sind, die

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