mit kaltem Wasser begossen und im Freien stehenlassen, bis sie erfroren waren?
Schubert: Jawohl, auch das habe ich getan!
Staatsanwalt: Entsinnen Sie sich an den Fall mit den Mützen, mit dem Sie die Erschießung von Polen provozierten?
Schubert: Jawohl. Der Vorarbeiter mußte mir die faulen Häftlinge, die nicht arbeiten wollten, schicken. Ich ging mit diesen Häftlingen in die Nähe der Postenkette, riẞ die Mütze von dem Kopf des Häftlings, warf sie über die Postenkette und befahl dem Häftling, die Mütze zu holen. Somit habe ich 4 Häftlinge bei diesem getarnten Fluchtversuch erschossen.
Staatsanwalt: Haben Sie im März 1940 einem inhaftierten Polen befohlen, sich selbst zu erhängen?
Schubert: Jawohl, das habe ich getan. Ich habe 1940 einem polnischen Häftling befohlen, sich aufzuhängen, indem ich ihm einen Strick, einen Hammer und einen Nagel gab, ihn, in einen kleinen Raum sperrte und ihm sagte, daß ich ihn ganz furchtbar quälen würde, wenn er sich nicht selbst erhängte.
Staatsanwalt: Er hat sich erhängt?
Schubert: Er hat sich in der nächsten halben Stunde erhängt.
Staatsanwalt: Entsinnen Sie sich, im August 1941 2 Häftlinge selbst ertränkt zu haben?
Schubert: Im August 1941 habe ich 2 Häftlinge persönlich ertränkt, und zwar habe ich sie in einen Waschraum eingesperrt, das Fußẞbassin mit Wasser vollaufen lassen, und dann habe ich jeden einzelnen absaufen lassen.
Staatsanwalt: In welchen Jahren haben Sie an ErschieBungen teilgenommen?
Schubert: In den Jahren von 1939 bis 1942.
Staatsanwalt: Und wieviel Personen haben Sie erschossen? Schubert: Von 1939 bis 1942 habe ich 30 Reichsdeutsche erschossen.
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Staatsanwalt: Und andere?


