Staatsanwalt: Führten diese Arbeitsbedingungen und die Unterbringung im Lager zur Arbeitsunfähigkeit?
Rehn: Unweigerlich!
Staatsanwalt: Wohin kamen arbeitsunfähige, entkräftete Häftlinge?
Rehn: In andere Vernichtungslager.
Staatsanwalt: Sind Sie davon überzeugt, daß die Häft- linge in den anderen Lagern tatsächlich vernichtet wurden?
Staatsanwalt: Also auf Grund Ihrer Erfahrungen in Mai- danek und Lublin können Sie dem Gericht bestätigen, daß alle Häftlinge, die von Sachsenhausen in andere Lager ab- transportiert wurden, nur zum Zweck der physischen Ver- nichtung verschickt wurden?
Rehn: Unbedingt!
Staatsanwalt: Bestätigen Sie, daß die Lagerführung nicht daran interessiert war, die Häftlinge arbeitsfähig und ge- sund zu erhalten, weilimmer neue Zugänge ins Lager kamen?
Rehn: Jawohl, das kann ich bestätigen.
Staatsanwalt: Und bestätigen Sie, daß ein Bestreben vor- handen war, möglichst schnell die Kranken und Arbeits- unfähigen aus dem Lager zu schaffen?
Rehn: Jawohl, zur Unterbringung neuer arbeitsfähiger Leute.
Der Zynismus dieses Angeklagten kommt später noch besonders in dem brutalen Jargon zum Ausdruck, mit dem er dem Richter auf in diesem Zusammenhang gestellte Fragen antwortet.
Richter: Warum wurden die arbeitsunfähigen Leute aus dem Lager Sachsenhausen in andere Lager zur Vernichtung abtransportiert?
Rehn: Weil die Leistungsfähigkeit des Krematoriums von Sachsenhausen für die vorgesehenen Vernichtungen nicht ausreichte.
Richter: Dann muß der Gerichtshof Sie also so verstehen, daß im Lager Sachsenhausen mehr Arbeitsunfähige und
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