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einander, was seinem Gesicht einen brutalen Zug verleiht. Oft spricht er in abgehackten halben Sätzen und nur, wenn er irgendeinen seiner Mitangeklagten belasten kann, wird er mitteilsamer.
Eccarius hatte in seinem Zellenbau ein Sonderregime errichtet, das an Grausamkeit das allgemeine Lagerregime nach Möglichkeit noch übertraf. Aber in der Anklagebank möchte er sich gern als Unschuldslamm unter der Horde schwarzer Schafe hinstellen. Jedoch er vermag nicht mehr die reinlichen Grenzen zu ziehen und sagt vieles zu seiner Entschuldigung, was ihn in Wirklichkeit nur noch mehr belastet.
Staatsanwalt: Welche Art von Strafen gab es im Zellenbau? Eccarius: Es gab alle im Lager gebräuchlichen Strafen: Prügeln auf dem Bock, Aufhängen am Pfahl, verschiedene Arreststrafen, Hinrichtungen.
Staatsanwalt: Erklären Sie dem Gericht die einzelnen
Strafen.
Eccarius: Bei mir war zweimal in der Woche, am Dienstag und Freitag, Gerichtstag. Häftlinge, die sich irgend etwas hatten zuschulden kommen lassen, wurden verprügelt oder am Pfahl aufgehängt. Bei Prügelstrafen wurden sie auf dem Bock angeschnallt und bekamen bis zu 25 Schläge mit einem Haselnuẞstecken.
Staatsanwalt: Gab es nicht mitunter mehr Schläge? Eccarius: Nein.
Staatsanwalt: Kam es nicht vor, daß Häftlinge mitzählen mußten, und wenn sie sich verzählten, daß sie mit dem Zählen von vorne beginnen mußten?
Eccarius: Das war allerdings üblich.
Staatsanwalt: Dann hat ein Häftling also mehr als 25 Hiebe bekommen?
Eccarius: In solchen Fällen, ja.
Staatsanwalt: Was war das Aufhängen am Pfahl?
Eccarius: Den Leuten wurden die Arme auf dem Rücken zusammengeschnürt, und dann wurden sie an einem Pfahl, den sie vorher selber in den Boden hatten schlagen müssen, aufgehängt, wodurch ihnen die Arme ausgerenkt wurden.
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