Die Geständnisse

Nach der Verlesung der Anklageschrift wurde zur Ver­nehmung der Angeklagten geschritten. Diese Vernehmung brachte die dramatischen Höhepunkte des Prozesses, denn all die ungeheuerlichen Anklagen, die die Anklageschrift diesen SS - Mördern vorwerfen mußte, fanden hier vor aller Öffentlichkeit aus dem Munde jedes einzelnen Angeklagten vollste Bestätigung. Es gibt keinen einzigen Punkt der An­klageschrift, der bei diesen Vernehmungen nicht von den Angeklagten selbst beweiskräftig erhärtet wurde.

Die Angeklagten wurden in der Reihenfolge, wie sie in der Anklageschrift aufgeführt sind, vom Gerichtsvorsitzenden aufgerufen, vom Anklagevertreter ins Kreuzverhör genom­men und anschließend von ihrem jeweiligen Verteidiger und von den einzelnen Richtern eingehend befragt. Dabei hatten sie ausreichend Gelegenheit, alle die Punkte, die sie zu ihrer persönlichen Verteidigung für nützlich erachteten, anzu­führen. Am Schluß jedes Verhörs war den übrigen Mitan­geklagten Gelegenheit gegeben, den Verhörten zu befragen.

Auf den folgenden Seiten werden neben einer kurzen Charakterisierung der Angeklagten Auszüge aus dem Ver­nehmungsprotokoll veröffentlicht. Diese Auszüge sind in einigen Fällen, in denen die genaue Vernehmung einen zu breiten Raum einnehmen würde, weniger nach der Wichtig­keit des Geständnisses im Hinblick auf die Anklageschrift ausgewählt, als vielmehr mit der Absicht, das Charakteristi­sche des Verlaufs der Vernehmungen und der Mentalität jedes einzelnen Angeklagten aufzuzeigen.

Kaindl, Anton. Der Angeklagte Nr. 1 ist der ehe­malige Kommandant des Todeslagers Sachsenhausen, Anton Kaindl. Er avancierte unter dem Naziregime bis

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