liegender Sache Angeklagten erhielten Auszeichnungen Knittler, Schubert, Ficker und Hempel.
Nach der Massenaktion vom Herbst 1941 wurde die Ver- nichtung der sowjetischen Kriegsgefangenen und der nach Deutschland zwangsverschleppten friedlichen Sowjetbürger bis zur völligen Niederlage Deutschlands fortgesetzt. (Band II, Seite 15 und 16.)
Durch die Untersuchung wurde festgestellt, daß im Lager Sachsenhausen während der 2 Jahre und 8 Monate, die Kaindl dort Dienst tat, allein auf Vorschrift der Gestapo und des SD mehr als 5000 Menschen umgebracht wurden, die mit speziellen Transporten aus Berlin ankamen.
Kaindl,.der diese Zahlen bestätigt und seine persön- liche Verantwortung für die Tötung der obengenannten 5000 Menschen zugibt, sagte aus:
»Sämtliche Befehle des Reichssicherheitshauptamtes zur Tötung von Häftlingen in Sachsenhausen gingen an den Lagerkommandanten, und ich persönlich war für ihre Ausführung verantwortlich. Wenn ich beim Eintreffen eines Befehls im Lager war, betraute ich gewöhnlich meine Mitarbeiter Höhn, Körner oder Kolb mit der Organisierung und Durchführung der Aktion.
Bei den Hinrichtungen war, wie ich schon aussagte, immer Baum- kötter oder einer der ihm unterstellten Ärzte zugegen. Die Leichen
der Getöteten wurden stets im Krematorium des Lagers verbrannt.«'
(Band II, Seite 21 und 22.)
Der zweite Lagerführer, Höhn, bekennt seine Teil- nahme an den Massenvernichtungen von Sowjetbürgern im Lager Sachsenhausen und sagte aus, daß er persönlich allein im Jahre 1944 über 300 Menschen erschossen hat.(Band II, Seite 93.)
Seine persönliche Teilnahme an der physischen Vernich- tung sowjetischer Bürger gab auch der dritte Lagerführer, Michael Körner, zu. Er sagte aus:
»Ich habe tatsächlich in der Zeit vom Oktober 1944 bis zum 15. April
1945, zuerst zusammen mit dem zweiten Lagerführer Höhn und
später selbständig, öffentlich und geheim 13 Häftlinge erhängt und 222 Häftlinge erschossen.«(Band V, Seite 40.)
Die Aussagen der Angeklagten Kaindl, Höhn und Körner, daß sowjetische Kriegsgefangene und friedliche
32


