zur Tötung von Menschen sogenannte, Gaskammern' angewandt. Bevor ich meinen Dienst als Kommandant antrat, wurde dieses Ver­fahren zur Vernichtung von Menschen in Sachsenhausen nicht an­gewandt.

Im Jahre 1943 faßte ich den Beschluß, bei mir eine Gaskammer zur Massentötung von Häftlingen zu bauen... Ich bekam vom SS- Haupt­amt das Baupersonal, welches im Herbst 1943 die Einrichtung der Gaskammer auf dem Gelände des Lagers im Krematoriumsgebäude fertigstellte.( Band XI, Seite 18 und 19.)

Zur Charakterisierung der Einrichtung der Gaskammer sagte Kaindl aus:

> Die Gaskammer... war äußerlich wie ein Duschraum eingerichtet. In zwei einander gegenüberliegenden Wänden des Raumes waren zwei Ventilationsöffnungen, die während des Eindringens der Gase in die Kammer hermetisch verschlossen wurden, ferner gab es eine Öffnung in der Wand zum Einpumpen des Giftstoffes. Zu der Gasöffnung führte aus dem Nebenzimmer ein Rohr mit einem speziellen Mechanismus, in dem sich eine Ampulle mit Blausäure befand.

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Die Personen, die vergast werden sollten, wurden in die Gaskammer geführt, angeblich um im, Duschraum' ein Bad zu nehmen. Sie wurden dort mit Hilfe einer hermetisch abgeschlossenen Tür fest eingeschlos­und dann ließ man durch das Rohr das Gas aus dem Gasmechanis­mus hineinströmen... Nach der Lüftung der Kammer wurden die Leichen der Getöteten in die Totenkammer gebracht und neue Grup­pen von Menschen zur Vernichtung in die Kammer geführt.«( Band XI, Seite 19 und 20.)

Kaindls Aussagen über das Bestehen einer Gaskammer im Lager Sachsenhausen, ihre Einrichtung und ihren Zweck sind durch die Aussagen von Höhn, Körner, Sakowski und anderen Angeklagten sowie durch die Ur­kunde der Sachverständigen über die Besichtigung der auf dem Territorium des Lagers, im Gebäude des Kremato­riums, erhalten gebliebenen Gaskammer mit einem spezi­ellen Apparat zum Hineinpressen der Gase, und schließlich durch das Gutachten einer Kommission von Fachleuten für Chemie über das im Lager aufgefundene flüssige Blausäure­präparat» Cyklon- A« völlig bestätigt.

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Das Sachverständigen gutachten sagt folgendes:

> Wenn man die spezifische Konstruktion der Kammer Nr. 2 be­rücksichtigt, die luftdichtes Verschließen und schnelle Durchlüftung gewährleistet, sowie das Vorhandensein eines Spezialapparats zum Hineinpressen von Gasen und Dämpfen und den Fund des Blausäure­