schießung bestimmten SS - Leuten auch führende Mitarbei­ter des Lagers, darunter der zweite Lagerführer Höhn, an der Erschießung der Häftlinge teilnahmen.( Band VIII, Seite 13.)

Der Angeklagte Kaindl sagte über die Einrichtung der Galgen aus:

Der Galgen, der im Schießstand des, Industriehofes' stand, hatte einen Flaschenzug mit einem Mechanismus zur Beschleunigung der Erhängung. An diesem Galgen konnten gleichzeitig 3 bis 4 Mann gehenkt werden, die nach der Tötung mittels des Flaschenzugsystems auf den Boden heruntergelassen wurden.( Band II, Seite 17.)

Zur Teilnahme an der Erhängung der Häftlinge wurde der Angeklagte Sakowski herangezogen. Die Arbeit als Henker verband er mit seiner Arbeit im Krematorium, wo er die Leichen der Ermordeten verbrannte. Sakowski führte. eine gewisse>> Statistik« über die von ihm persönlich ge­henkten Häftlinge. Hierzu sagte er folgendes aus:

Ich habe nach jeder Erhängung zur Erinnerung an die Anzahl der Gehenkten einen Nagel in den Balken des Galgens geschlagen. Ich entsinne mich, daß ich über 20 Nägel einschlug, aber der Lager­führer Grunewald erfuhr davon und verbot mir kategorisch, das zu tun, worauf ich keine Nägel mehr einschlug.( Band IV, Seite 121 und 122.)

Im Lager Sachsenhausen wurde wirklich ein transpor­tabler Galgen mit 22 Nägeln aufgefunden, die in einem der Stützbalken eingeschlagen waren, was eine dieser Sache bei­liegende Akte bezeugt.( Band XI, Seite 159.)

Wie Sakowski weiter aussagte, schikanierten die ande­ren Henker des Lagers die Häftlinge während der Hinrich­tung und brachten sie langsam und qualvoll um.( Band IV, Seite 122.)

Durch in dieser Sache gesammelte Beweise und durch die persönlichen Geständnisse des Angeklagten Kaindl ist festgestellt, daß dieser im Lager Sachsenhausen eine Gas­kammer zur Vernichtung der Häftlinge durch Giftgase und Dämpfe einrichten ließ.

Kaindl sagte zu dieser Frage aus:

Im Jahre 1942 wurden auf Befehl des Inspektors der SS - Konzen­trationslager, Glücks, in den deutschen Lagern in weitem Ausmaße

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