e) Vergiftung durch Gifte, die zusammen mit der Nahrung oder durch Einspritzung in die Venen in den menschlichen Organismus eingeführt wurden;
f) Durchführung verbrecherischer Experimente an Menschen, um medizinische Präparate, chemische Kriegsmittel und andere Arten neuer Waffen auszuprobieren.
Der ehemalige Lagerkommandant, der Angeklagte Kaindl, sagte über die im Lager Sachsenhausen durchgeführten Erschießungen folgendes aus:
Der Ort für die Erschießung von Häftlingen befand sich in unserem Lager in einem speziellen Raum des, Industriehofes'. Er hatte zwei Türen, die eine von ihnen führte zum Ausgang, die andere in die Totenkammer, die zur Aufstapelung der Leichen diente. Äußerlich sah dieses Zimmer wie ein Sanitätsraum aus. In diesem Zimmer war eine gewöhnliche Vorrichtung, um die Größe eines Menschen zu messen, und ein Alphabet zur Prüfung der Sehkraft. Längs der Skala des Meßgeräts war ein durchgehender Spalt von etwa 2 cm Breite, der zum Nebenzimmer, dem Schießzimmer, führte.
Der Todeskandidat stellte sich mit dem Rücken an die Skala des Meßgeräts, angeblich, damit vor der ärztlichen Untersuchung die Größe gemessen werden konnte, und im Augenblick, wo das Kommando, Fertig gegeben wurde, erfolgte aus dem Schießzimmer durch den Spalt der Skala des Meßgeräts ein Schuß in das Genick des Häftlings.
In dem Fußboden neben dem Meßgerät war ein Gitter angebracht, von dem nach der Erschießung das Blut durch einen Schlauch fortgespült wurde. Die Leiche wurde aus dem Erschießungszimmer in das Nebenzimmer, die sogenannte, Morgue ', geschleppt, und ein neuer Häftling wurde in das Erschießungszimmer geführt. Die Prozedur fing von vorne an.( Band II, Seite 17.)
Der Angeklagte Horst Hempel , ehemaliger Blockführer des Lagers, der oftmals an der Massenvernichtung von Häftlingen teilnahm, sagte während der Untersuchung aus, das Erschießungsverfahren sei von den SS - Leuten in allen Details ausgearbeitet worden und sah vor, daß für die Ermordung eines Menschen nur eine Kugel verbraucht werden und daß die ganze Aktion nicht mehr als 1 bis 1½ Minuten dauern durfte.( Band IV, Seite 15.)
Der in dieser Sache als Zeuge vernommene Blockführer Rudolf Palmie sagte aus, daß neben den speziell für die Er
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