einem Verbrennungsraum mit vier Verbrennungsöfen, deren jeder für die gleichzeitige Verbrennung von 6 bis 7 Leichen eingerichtet war.
Bei der Durchsuchung des Lagergeländes wurden in der Nähe des Krematoriums zwei Gruben mit einem Gesamtumfang von etwa 27 Kubikmeter gefunden; sie enthielten Menschenknochen und Asche, die laut Aussagen der ehemaligen Arbeiter im Krematorium- Sakowski und Zander nach der Verbrennung der im Lager getöteten Häftlinge übriggeblieben waren.( Band IV, Seite 128, 198, und Band XI, Seite 160-164.)
Eine Sachverständigenkommission schätzte auf Grund des ihr zur Verfügung stehenden zahlreichen Beweismaterials, unter dem sich auch statistische Angaben befanden, die in der Schreibstube des Lagers aufgefunden worden waren, die Anzahl der Opfer des Lagers Sachsenhausen auf 100000, bezeichnete aber diese Ziffer als Minimalschätzung. Wie schon erwähnt, gingen mehr als 200 000 Menschen durch das Lager Sachsenhausen. So wurde also in dem Lager Sachsenhausen jeder zweite Häftling vernichtet. ( Band XI, Seite 35.)
Durch die Aussagen der 16 Angeklagten und der in dieser Sache verhörten 92 Zeugen, durch zahlreiche Beweisstücke sowie durch das Gutachten der Sachverständigenkommission, das auf Grund des Materials der Untersuchung abgegeben wurde, und durch die Besichtigung des Lagers und seiner erhalten gebliebenen Einrichtungen ist festgestellt, daß in dem Lager Sachsenhausen die systematische und Massenvernichtung der Häftlinge auf die verschiedenste Art und mit den verschiedensten Mitteln durchgeführt wurde, und zwar durch:
a) Einzel- und Massenerschießungen;
b) Erhängen an einem stationären und einem transportablen Galgen;
c) Vergiftung durch Giftgase und Dämpfe in der Gaskammer;
d) Vergiftung in Gaswagen durch Auspuffgase;
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