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Goethe in Dachau : Literatur und Wirklichkeit / Nico Rost ; aus dem Holländischen übersetzt von Edith Rost-Blumberg
Entstehung
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Chajim geht in Verecky zur Schule und schreibt mit Kieselstein­chen auf einer Schiefertafel. Einen richtigen Griffel kann ihm der Vater nicht kaufen, denn selbst dazu reicht das Geld nicht.

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Das Haus neben der Synagoge sollte ich lieber nicht besuchen riet mir Rosen. Dort wohnt eine alte Frau mit einer neun­undzwanzigjährigen Tochter, die seit einer Woche an Wahnsinns­anfällen leidet. Folgen der dauernden Unterernährung.

Noch fünfzehn andere Häuser habe ich an diesem Tage in Verecky besucht. Überall Hunger und Flecktyphus. Überall Hunger­ödeme und Tuberkulose. Überall körperlich und geistig zurückge­bliebene Kinder, viele Schwachsinnige, ja oft völlige Idioten. So sieht es übrigens in allen Dörfern der Verchowina aus. In Hust einem der größten Orte in Karpato- Rußland nach Uzhorod und Munkács- traf ich auf dem Markt eine ruthe­nische Bäuerin, deren fünf Eiern und vier. Ware aus ganze Äpfeln bestand. Wenn sie nun tatsächlich alles verkaufte, be­trug der Erlös zwei bis drei Kronen. Aber das war dann auch der allergünstigste Fall! Es konnte nämlich auch ge­schehen, daß sie ihre Eier und die Äpfel gar nicht oder nur zum Teil loswerden würde. Und dafür war sie fünf Stunden gelaufen, um von ihrem Bergdorf bis nach Hust zu kommen, und nach Marktschluß mußte sie dann natürlich wiederum fünf Stunden zurücklaufen.

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In Wolosanka führte man mich zu einer Frau, die am Tage zuvor niedergekommen war. Mit ihrem siebenten Kind. Diese Frau war gelb vom Hunger, und das Neugeborene lag jäm­merlich schreiend in einem alten Kartoffelkorb.

,, Woraus bestand Ihre Nahrung in den letzten Monaten?" fragte ich die junge Mutter.

,, Aus Kartoffeln, Herr, nur aus Kartoffeln. Und ohne Salz, denn selbst das haben wir nicht."

,, Was mußten Sie für die Entbindung bezahlen?"

,, Wir sind das Geld schuldig geblieben." ,, Wieviel?"

,, Fünf Kronen, Herr. Der Doktor wohnt hier gegenüber." Im Gebäude des Roten Kreuzes sprach ich dann den Arzt. Er darf bis zu einem Höchstbetrag von fünfhundert Kronen pro

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