ARTIKEL 2
VON DEN SCHLECHTEN NACHRICHTEN
LEHRSATZ
§ 16 Zeit gewonnen, alles gewonnen.
ANMERKUNG
§ 17 Dieser Satz ist so klar, daß er, wie die Grundsätze, keines Beweises bedarf, daher ihn der ,, Führer" auch unter die Grundsätze aufgenommen hat. Er führt, in natürlicher Ordnung, auch auf die Kunst, dem Volke schlechte Nachrichten zu verbergen, von welchem sogleich gehandelt werden soll.
KOROLLARIUM
§ 18 Inzwischen gilt auch dieser Satz nur, in völliger Strenge, für den ,, VB" und für die ,, DAZ", und auch für diese nur bei schlechten Nachrichten von der gefährlichen und verzweifelten Art. Schlechte Nachrichten von erträglicher Art kann ,, Das Reich" gleich offenherzig gestehen: der ,, VB" aber und die ,, DAZ" tun, als ob nicht viel daran wäre.
AUFGABE
§ 19 Dem Volke eine schlechte Nachricht zu verbergen?
AUFLÖSUNG
Die Auflösung ist leicht. Es gilt für das Innere des Landes in allen Journalen Stillschweigen, einem Fisch gleich. Unterschlagung der Briefe, die davon handeln, Aufhaltung der Reisenden, Verbote, in Geschäften und in Cafés davon zu reden und für das Ausland Konfiskation der Journale, welche gleichwohl davon zu handeln wagen, Arretierung, Deportierung und Füselierung der Redakteure, Ansetzung neuer Subjekte bei diesem Geschäft: alles mittelbar entweder durch Requisition oder unmittelbar durch Polizeigewalt.
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