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Nur vierzehn Tage : ein Tatsachenbericht / Walter Schumann
Entstehung
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Diesmal kam auf die telefonische Meldung, daß ich da sei, weder B. noch J. herunter, um mich in den Bunker zu sperren. Sie ließen das den Emp­fangschef machen. In Zelle 1 hatte ich jetzt mehr Glück als am Vormittag: erst war ich allein, später kam nur noch einer dazu, obendrein ein Deutscher, mit dem ich mich schon auf der Herfahrt im Gefangenenwagen unterhalten hatte.

Angeklagt war er wegen Arbeits- Sabotage. Er erzählte mir, sein Werk­meister, mit dem er persönliche Differenzen hatte, hätte behauptet, daß er als Heizer oder Maschinist zu wenig Dampf durchgegeben habe, so daß der ganze Rüstungsbetrieb nicht auf Volltouren laufen konnte. Jetzt mußte er sich hier vor der Gestapo verantworten. Er war recht guten Mutes und sagte mir noch, daß er den Bearbeiter seiner Sache hier durch seinen Schwager persönlich kenne, so daß es auch aus diesem Grunde nicht schlimm für ihn werde. Er rechnete noch heute, spätestens morgen, mit seiner Freilassung.

Es war ein großer, starker Mann in meinem Alter. Wir stellten dann fest, daß er den Feldzug in Belgien und Frankreich im Sommer 1940 im gleichen Korps mitgemacht hatte, dem auch ich angehört habe. Diese gemeinsamen Kriegserinnerungen gaben uns ausreichend Gesprächsstoff, bis wir um fünf Uhr wieder in den Gefangenen- Wagen verfrachtet wurden.

Kurz vorher hatte mich noch B. in der Zelle besucht. Er war erst jetzt vom Außendienst zurückgekommen und hielt es für notwendig, mir eben­falls sein Bedauern auszusprechen, daß man mich schon am Vormittag ver­sehentlich herübergeholt hatte. Für morgen werde ich auf dem Zettel noch einigemale dick unterstreichen, daß Sie erst am Nachmittag kommen sollen."

DER LETZTE TAG IM GEFÄNGNIS

Für diese sturen Polizeibeamten hatte B. die Zeit, da ich zur Gestapo ge­bracht werden sollte, doch nicht dick genug unterstrichen. Am nächsten Morgen hieß es wieder: Schumann raus!" Noch eindringlicher als am Vortag legte ich dem Polizeibeamten dar, daß ich erst am Nachmittag zur Gestapo gebracht werden darf. Dabei wies ich auf den dreimal unterstriche­nen Vermerk, 14 Uhr" auf dem Zettel, den er in der Hand hatte. Diesmal gelang es mir, den Beamten von seinem Irrtum abzubringen. Es war zum

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