\

3. x .. Damit haben wir die fünf Gebote für das individuelle und gesellschaftliche Leben im Lager Revue passieren lassen. Ihre in der geschilderten Weise durchgeführte Verwirklichung war auf dem. Gebiet der sittlichen Ordnung dieeinzigartige Folge einereinzigartigen Einrichtung. Sie hatte so etwas wie wohldressierte Haustiere hervorbringen wollen, aber sie hatte es nur fertig gebracht, Menschen mit zwei Gesichtern heranzubilden. Indessen hatte sie soweit doch das Recht, auf eine geistige Vaterschaft Anspruch zu erheben, gegenüber der die Durchschnittsgefangenen höchstens auf Anerkennung als eifrige Nachahmer des nationalsozialistischen Lebens- stils in der großen Politik rechnen konnten. Denn der bedeutete: Über dem eigenen Lebensrecht das der anderen zu vergessen, unter der versprochenen Korrektheit die anderen zu hintergehen, unter dem Vorwand einer besseren j Verteilung die anderen zu bestehlen, unter dem Anschein gegenseitiger Hilfeleistung die anderen nackt auszuziehen oder in die Sklaverei zu zwingen, während man ihnen zu- gleich Solidarität predigte!