wünschten sie auch, einmal einen amerikanischen Juristen im Auslande in Funktion zu sehen.
Dr. Kreus
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Die Berichterstatter an den Pressetischen behaupteten, so etwas Bewältigung hätte man seit den Völkerbundstagungen in Genf nicht mehr gesehen. Es herrschte allgemein der Eindruck, daß es hier um Probleme ginge, die für das Ansehen des deutschen Volkes von außerordentlicher Trag
weite werden könnten.
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Punkt zwei Uhr ertönte die Glocke des Schiedsgerichtspräsidenten mahnte en
E. O. Lallemant.
Tiefe Stille herrschte, als er begann:
,, Die Aufgabe, die diesem aus elf verschiedenen Ländern gewählten Schiedsgericht der internationalen Liga der Menschenrechte gestellt wurde, ist eine verantwortungsreiche vor Gott und der Welt. Ich bin davon überzeugt, daß Sie, meine Herren Kollegen, mit mir den festen Willen haben, nach bestem Wissen und Gewissen zu richten.
Lassen wir uns durch nichts irritieren, was immer es auch sein möge. Mit Sympathie oder Animosität von Seiten dieses Gerichtes hat das angeklagte deutsche Volk nicht zu rechnen. Es gilt festzustellen, ob die gesamte Reichsbevölkerung kollektiv an den von der Hitlerregierung und ihren Trabanten begangenen Verbrechen mit schuldig ist oder nicht."
Zu den vier Marburgern gewandt, sagte er:
,, Während der ganzen Prozeßdauer gelten Sie symbolisch als die angeklagte Bevölkerung Ihres Landes... Mit allen Rechten und Pflichten...
Der erste Gerichtstag ist hiermit eröffnet."
Die Zeugenverlesung nahm nahezu drei Stunden in Anspruch. Obzwar nicht alle, die zugesagt hatten, eingetroffen waren, befanden sich doch einundvierzig, unter ihnen neun deutsche Kriegsgefangene, im Saal. Letztere sollten nach Beendigung der Schiedsgerichtstagungen von Genf aus in ihre deutsche Heimat entlassen werden. Nach der Verlesung führte man sie in einen Nebenraum und unterstellte sie der Obhut des Roten Kreuzes. Sie hatten alle Bequemlichkeiten, konnten rauchen, schreiben, lesen, essen und alkoholfreie Getränke haben. Nur von der Außenwelt blieben sie ferngehalten, wie das den internationalen Abmachungen des Roten Kreuzes entsprach. Die übrigen Zeugen konnten sich aufhalten, wo es ihnen beliebte.
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