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Der Mord an dem unschuldigen amerikanischen Soldaten muß gesühnt werden. Aber die Strafe darf nur den Täter treffen!"
Klar und gemessen klangen Professor Webers Worte im Saal.
,, Meine Herren Richter! Der wahre Mörder sitzt hinter Schloß und Riegel. Der Herr SS - Truppführer Waldeck benahm sich recht eitel und ließ sich sehr oft photographieren... So konnte unsere Marburger Kriminalpolizei, unterstützt von den Besatzungsbehörden, ihn als Gefängnisinsassen rasch feststellen. Das von der Militärbehörde der Vereinigten Staaten beglaubigte Geständnis des Mörders Waldeck, das ich ebenfalls überreiche, macht es dem hohen Gerichtshof leicht, den schwergeprüften Eltern ihren einzigen Sohn wiederzugeben...
Herr Gerichtsvorsitzender, meine Herren Richter! Die Wortschlacht geht hier zu Ende...
Ich beantrage völligen Freispruch des Angeklagten Heinrich Gercke und seine sofortige Freilassung!"
Atemlose Spannung herrschte im Saale, als der Rechtsgelehrte mit seiner Rede zu Ende kam und Platz nahm.
Der Vorsitzende brach das Schweigen. Er rief Katharina Kohl nochmals als Zeugin auf. Auf eine Photographie weisend, fragte er: ,, Kennen Sie diesen Mann?"
,, Jawohl, das ist der SS - Truppführer Waldeck."
,, Haben Sie sonst noch etwas zu sagen?"
Katharina Kohl erklärte weinend, daß alles, was sie bei Gericht ausgesagt hätte, ein von Waldeck ausgeheckter Plan gewesen wäre. Sie habe damals nicht geahnt, daß er den amerikanischen Flieger töten wollte, als er in der allgemeinen Aufregung den Dolch Heinrichs von ihr verlangte. In Wirklichkeit habe sie gedacht, Waldeck wollte dem Amerikaner nur Angst einjagen.
Später hätte ihr aber der SS - Scharführer Waldeck immer damit gedroht, daß es auch ihren Kopf kosten würde, wenn sie nicht mithelfe, seine Mordtat zu verwischen.
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Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Es nahm nicht lange Zeit in Anspruch, bis die Herren Richter wieder im Saale erschienen und der Vorsitzende das Urteil verkündete:
,, Das Strafverfahren gegen den früheren SS- Mann Heinrich Gercke aus X- Burg wird niedergeschlagen. Das Gericht hat sich von der
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