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Knast : Schatten und Gestalten einer Leidenszeit / von Johannes Berbig
Entstehung
Seite
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schlossen, noch einen dritten Gefangenen zuzuziehen, den wir notwendig ebenfalls aus der Buchbinderei wählen mußten, da nur so mit regelmäßiger Zusammenkunft zu rechnen war. Die Auswahl war schwierig, da neben Mimra dort nur soge nannte Kriminelle beschäftigt waren, und es dauerte fast ein Vierteljahr, bis wir diesen dritten in Karel von der Wall fanden...

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Karel war Ministerialrat im holländischen Sozialministerium gewesen und von einem Kriegsgericht zum Tode verurteilt worden als der ,, A 1" der holländischen Widerstandsbewe­gung. Aber das Urteil mochte doch auf so schwachen Füßen stehen, daß selbst ein deutsches Kriegsgericht die Vollstreckung hinausschob. So war denn Karel in einen Transport norwegi scher Zuchthausgefangener geraten meist sogenannte Spio­nagefälle, darunter auch ein halbes Dutzend vorläufig nicht vollstreckter Todesurteile den man aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen nach Mitteldeutschland in Marsch gesetzt, und der nun in Coswig ein vorläufiges Asyl gefunden hatte. Karel war gleich in die Buchbinderei gekommen.( Dahin hatte ihn Witte dirigiert, offenbar ein wenig bestochen von dem glänzenden Titel, Ministerialrat'!)

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, Wir bleiben hier, bis der Spuk zu Ende ist", bemerkte Karel, als wir einander kennenlernten. ,, Man weiß nicht recht, wohin mit uns. Die Akten sind nicht mitgewandert. Man hält uns einfach hier fest, ohne die Gründe für unsere Ver urteilung zu kennen. Das ist gut so. Wir reisen zwar auf Rechnung der Gestapo , aber selbst die weiß nichts Genaues über uns. Von einer Vollstreckung der Todesstrafe ist nicht mehr die Rede. Ich glaube jedenfalls nicht mehr an diesen Ausgang meiner Sache. Im Falle des Einrückens alliierter Truppen werde ich mich sofort mit meiner Regierung in Verbindung setzen und zunächst einmal die Liquidierung dieses Schandbetriebes in die Hand nehmen!"

Karel legte die Grundsätze für unsere Arbeit fest:

, Der Ausschuß soll nie aus mehr als drei Mitgliedern be­stehen.

Niemals darf etwas über seine Tätigkeit schriftlich festgelegt werden. Urteile werden in mündlicher Verhandlung gefällt. Der Verurteilte kommt auf die Liste derer, an denen das Todesurteil zu gegebener Stunde zu vollstrecken ist.

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