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Knast : Schatten und Gestalten einer Leidenszeit / von Johannes Berbig
Entstehung
Seite
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Martin verneinte. ,, Ein Jurist? Ich kenne von ihm nur ein geflügeltes Wort, weiß allerdings nicht, ob Büchmann es für würdig gehalten hat, in seine berühmte Sammlung einzugehen. , Unsere Vorfahren waren auch keine Narren!' hat er einmal gesagt, und darin muß man ihm unbedingt recht geben."

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,, Justus Möser war Jurist und Geheimer Referendar beim Reichskammergericht zu Osnabrück . Ein gescheiter Konserva­tiver würden wir heute sagen, der Vorläufer und Wegbereiter Savignys in der Begründung der historischen Rechtsschule. Als er fühlte, daß zu ihm, der im Leben nie ernsthaft krank gewesen war, der Tod kam es war 1794, und die von ihm so schwer gehaẞte französische Revolution stand eben im Taumel ihres Blutrausches sagte er lächelnd und mit heiterem Gleichmut:, Ich habe meinen Prozeß verloren!' Dieser selbe Justus Möser hat eine Reihe von Aufsätzen veröffentlicht unter dem Titel, Patriotische Phantasien', die seinerzeit viel Aufsehen machten. In einem dieser Aufsätze läßt er einen alten Sachsenherzog eine Ansprache an seine Landsleute und Mit- Großgrundbesitzer halten, die uns auch heute noch aller­hand zu denken geben kann. Gerade heute! Man kannte in dieser Zeit, etwa in der Regierungszeit Karls des Großen also, nicht nur keine Todesstrafe, sondern überhaupt keine Strafe in unserm Sinne. Es gab nur Bußen und Schmerzensgelder, weil das gesamte Recht eben nur Privatrecht war. Ein öffent­liches Recht war im Frankenreiche noch nicht geboren. In Leibes und Lebensstrafen verfiel nur, wer nichts zu, gelten' hatte, und Todesstrafen wurden überhaupt nur an Knechten vollzogen, bei denen es doch ohnedies im Belieben ihrer Herren stand, ob sie leben sollten oder sterben... Das Reich wollte also damals das Land mit Neubauern besiedeln, um Soldaten für kaiserliche Kriegsdienste zu gewinnen. Ich weiß nicht, ob dies historisch richtig ist, aber es spielt für die Frage, die uns hier beschäftigt, gar keine Rolle. Gegen eine solche Besiede­lung also wehrten sich die alteingesessenen Geschlechter. Ich kann diese Rede ja nur dem Sinne nach wiedergeben, aber ich denke, ich werde das Wesentliche treffen. So etwa sagt der Alte im Thing:

, Liebe Freunde und Rechtsgenossen! Wir haben uns hier als Männer vereinigt, die Ehre und Gut besitzen. Unsere Ge­setze gründen sich auf diesen Besitz, und jede Verletzung der

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